Studiengebühren
Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 können in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen für ihr Studium zahlen. Von eingeschriebenen Studierenden an privaten Hochschulen abgesehen.
Personen im Erststudium an staatlichen Hochschulen studierten lange kostenlos. Diese Zeiten sind vorbei: Mittlerweile sind in vielen Bundesländern allgemeine Studiengebühren zu finden.
(Änderungen kann es jeweils bei der nächsten Landtagswahl geben)
Baden-Württemberg
- Allgemeine Studiengebühren: 500 € pro Semester
Bayern
- Allgemeine Studiengebühren: Die Hochschulen legen die Höhe der Gebühren selbst fest, Unis/Kunsthochschulen 300 - 500 € pro Semester, Fachhochschulen 100 - 500 pro Semester
Berlin
- Allgemeine Studiengebühren: keine
Brandenburg
- Allgemeine Studiengebühren: keine
Bremen
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Langzeitgebühren: 500 € ab dem 15. Hochschulsemester
Hamburg
- Allgemeine Studiengebühren: 375 €
Hessen
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Langzeitgebühren: ab 500 € (gestaffelt nach Grad der Überschreitung)
Mecklenburg-Vorpommern
- Allgemeine Studiengebühren: keine
Niedersachsen
- Allgemeine Studiengebühren: 500 € bis 800 € pro Semester
Nordrhein-Westfalen
- Allgemeine Studiengebühren: keine
Rheinland-Pfalz
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Langzeitsgebühren: 650 € pro Semester
Saarland
- Allgemeine Studiengebühren: keine
Sachsen
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Langzeit-/Zweitstudiengebühren: bis 500 €
Sachsen-Anhalt
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Lanzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester
Schleswig-Holstein
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Lanzeitstudiengebühren: keine
Thüringen
- Allgemeine Studiengebühren: keine
- Langzeitgebühren: 500 € pro Semester