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Studiengebühren

Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 können in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen für ihr Studium zahlen. Von eingeschriebenen Studierenden an privaten Hochschulen abgesehen.

Personen im Erststudium an staatlichen Hochschulen studierten lange kostenlos. Diese Zeiten sind vorbei: Mittlerweile sind in vielen Bundesländern allgemeine Studiengebühren zu finden.

(Änderungen kann es jeweils bei der nächsten Landtagswahl geben)

  
Baden-Württemberg

  • Allgemeine Studiengebühren: 500 € pro Semester

Bayern

  • Allgemeine Studiengebühren: Die Hochschulen legen die Höhe der Gebühren selbst fest, Unis/Kunsthochschulen 300 - 500 € pro Semester, Fachhochschulen 100 - 500 pro Semester

Berlin

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Brandenburg

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Bremen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitgebühren: 500 € ab dem 15. Hochschulsemester

Hamburg

  • Allgemeine Studiengebühren: 375 €

Hessen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitgebühren: ab 500 € (gestaffelt nach Grad der Überschreitung)

Mecklenburg-Vorpommern

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Niedersachsen

  • Allgemeine Studiengebühren: 500 € bis 800 € pro Semester

Nordrhein-Westfalen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Rheinland-Pfalz

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitsgebühren: 650 € pro Semester

Saarland

  • Allgemeine Studiengebühren: keine

Sachsen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeit-/Zweitstudiengebühren: bis 500 €

Sachsen-Anhalt

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Lanzeitstudiengebühren: 500 € pro Semester

Schleswig-Holstein

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Lanzeitstudiengebühren: keine

Thüringen

  • Allgemeine Studiengebühren: keine
  • Langzeitgebühren: 500 € pro Semester

 
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