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Studiengebühren

 

Studiengebühren

Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 26. Januar 2005 können in Deutschland Studiengebühren ab dem ersten Semester erhoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten nur Langzeitstudierende, Gasthörer (Studierende anderer Hochschulen) und Teilnehmer von Aufbau- und Master-Studiengängen für ihr Studium zahlen. Von eingeschriebenen Studierenden an privaten Hochschulen abgesehen.

Personen im Erststudium an staatlichen Hochschulen studierten lange kostenlos. Diese Zeiten sind vorbei: Mittlerweile sind in den meisten Bundesländern allgemeine Studiengebühren zu finden.

Ein paar "Oasen" gibt es allerdings immer noch.

 
Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen