Konsekutiver Studiengang im Steuerrecht
Studierende der Masterstudiengänge Taxation klassisch und dual haben für den späteren Berufseinstieg und zur Vorbereitung auf den Steuerberater den Vorteil, dass sie zum einen stark zeitverkürzt und zum anderen kostenreduziert im Kleingruppenprinzip und in enger Verzahnung mit der Wirtschaft ihren Abschluss erreichen. So haben die Masterstudiengänge Taxation klassisch und dual diverse Kooperationen mit Anbietern von Steuerberaterexamensvorbereitungskursen und Studierende haben aufgrund der optimierten Stundenplanung die Möglichkeit, bereits während ihres Masters 1,5 Jahre der berufspraktischen Tätigkeit zu erbringen. Alle unsere Professoren und Dozenten sind darüber hinaus auch nach wie vor in der Praxis aktiv, so dass die Vermittlung von brandaktuellen steuerrechtlichen Themen den Studierenden garantiert sind.
Bachelorabschluss und dann
Der Masterstudiengang Taxation ist die logische Fortführung der akademischen Ausbildung im steuerlichen Bereich. Er setzt als konsekutiver Studiengang auf den Bachelor auf und bereitet auf eine berufspraktische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des (internationalen) Steuerrechts vor. Das steuerliche Masterstudium ermöglicht eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen bzw. internationalen Konzerns. Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Masterstudiengang die Voraussetzung zur Promotion. Außerdem eröffnet er den Zugang zum höheren Dienst.
Key Facts
- 3 Semester Regelstudienzeit (Vollzeit)
- Vollzeitstudium mit 90 Leistungspunkten
- Bewerbungsfristen: 15. Januar und 15. Juli
- Studienbeginn: Mitte März (Sommersemester) und Anfang Oktober (Wintersemester)
- Abschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienaufbau
1. Semester
- Verkehrssteuern - Schwerpunkt Umsatzsteuer (6 LP / 4 SWS)
- Praxisschwerpunkte im Umwandlungssteuerrecht (6 LP / 4 SWS)
- Ertragsteuern (6 LP / 4 SWS)
- Investitions- und Finanzierungsentscheidungen / Unternehmensnachfolge (6 LP / 4 SWS)
- Business / Tax English (6 LP / 4 SWS)
2. Semester
- Bilanzsteuerrecht - Schwerpunkt Personengesellschaften (6 LP / 4 SWS)
- Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht (6 LP / 4 SWS)
- Praxisfälle Internationales Steuerrecht (6 LP / 4 SWS)
- Gesellschaftsverträge in der steuerlichen Beratungspraxis (6 LP / 4 SWS)
- Financial Analysis (6 LP / 4 SWS)
3. Semester
- Steuerliche Gestaltungsberatung (6 LP / 4 SWS)
- Schlüsselkompetenzen (6 LP / 4 SWS)
- Masterarbeit (18 LP / 2 SWS)
Masterstudium mit Gehalt?
Sie möchten:
- ein konsekutives Masterstudium, das gezielt auf Ihren Bachelor im steuerlichen Bereich abgestimmt ist und gleichzeitig den Rahmen für erste umfassende berufspraktische Erfahrungen im Bereich des (internationalen) Steuerrechts bietet?
- sich beruflich (weiter-) bilden und gleichzeitig ein normales Studentenleben führen?
- eine finanzielle Absicherung während Ihres Studiums?
Dann sollten Sie sich unseren dualen Studiengang Taxation näher ansehen und weiterlesen.
Mit der Wahl des dualen Studiengangs entscheiden Sie sich für eine umfassende Ausbildung in zwei Welten: Sie verknüpfen ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Praxisphasen in einem Unternehmen. Dabei sind die theoretischen Studieninhalte der Parallel-Studiengänge Taxation dual und Taxation nahezu identisch. Dual Studierende besuchen zusammen mit den Studierenden des klassischen Masterstudiengangs die Veranstaltungen, legen weitgehend die gleichen Prüfungen ab und absolvieren während der Vorlesungszeiten ein Vollzeitstudium.
Der eigentliche Unterschied entsteht in den vorlesungsfreien Zeiten: Dual Studierende gehen bei Ihren Arbeitgebern einer intensiven berufspraktischen Tätigkeit nach und können ihre theoretischen Kenntnisse direkt im beruflichen Arbeitsfeld anwenden. Ein flexibler Ausbildungsrahmenplan sorgt für die bestmögliche Verzahnung zwischen Theorie und Praxis, damit sich das theoretisch Erlernte durch die Praxiseinsätze optimal verfestigen und ergänzen kann.
Die Fakten
- 3 Semester Regelstudienzeit
- Vollzeitstudium mit 90 Leistungspunkten, zusätzliche Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit
- Bewerbungsfristen: 15. Januar und 15. Juli
- Studienbeginn: Mitte März (Sommersemester) und Anfang Oktober (Wintersemester)
- Abschluss: Master of Arts (M.A)
Anforderungen und Voraussetzungen
Bewerber für den Masterstudiengang müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) vorweisen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 20 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 20 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln. Zusätzlich muss ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung nachgewiesen werden.
- ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 20 absolvierte Leistungspunkten (LP) im steuerrechtlichen Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben – ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschlussabteilung absolviert hat.
- ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung; wobei mindestens 20 Leistungspunkte in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
Zusätzliches Praktikum für Bewerber mit 180 Leistungspunkten
Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss mit 180 Leistungspunkten (LP) haben die Möglichkeit, die fehlenden 30 LP durch eine mindestens 6-monatige Praxiszeit auszugleichen. Die Bewerber müssen während dieser Praxiszeit Tätigkeiten im Umfang von 30 LP aus folgendem Leistungskatalog anhand eines Praktikumszeugnisses nachweisen:
- Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen: 5 LP
- Erstellung von privaten Steuererklärungen: 3 LP
- Buchhaltungstätigkeiten: 5 LP
- Erstellung von Jahresabschlüssen: 10 LP
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen: 5 LP
- Prüfen von Steuerbescheiden: 2 LP
- Bearbeitung von internationalen Steuersachverhalten: 10 LP
- Beratung bei betriebswirtschaftlichen Fragen: 5 LP
- Unterstützung bei einer Betriebsprüfung: 10 LP
- Gutachten zu Steuergestaltungen: 5 LP
Das Praktikum muss spätestens am 1. Vorlesungstag abgeschlossen sein, da die Studierenden durch das Praktikum das gleiche Ausgangsniveau erreichen sollen wie diejenigen Studierenden mit einem Abschluss von 210 Leistungspunkten. Bei einer Bewerbung muss eine Bescheinigung der Tätigkeiten vorliegen, damit diese überprüft werden können, auch wenn das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist.
Bewerbung
Das Zulassungsverfahren zum Masterstudiengang Taxation erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.
Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 15. Juli. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 15. Januar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Formalia finden Sie auf der Seite des entsprechenden Studiengangs (Taxation-klassisch bzw. Taxation-dual).
Infos für Studieninteressierte der dualen Studienvariante
Für eine Bewerbung zum dualen Studium ist ein bestehender Kooperationsvertrag zwischen der Kanzlei und der Hochschule notwendig. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie bringen Ihren "eigenen" Verbundpartner mit
Sie haben bereits einen Arbeitgeber gefunden oder während des Bachelorstudiums bereits ein Praktikum gemacht und möchten mit dieser Kanzlei auch das duale Studium angehen? Dann sollten Sie Ihren Chef von unserem Studienmodell überzeugen und ihm für erste Informationen diese Homepage empfehlen. Danach tritt die Kanzlei mit der Studienrichtung Steuern in Kontakt und wir steigen in die konkreten Kooperationsgespräche ein. Nach Abschluss des Kooperationsvertrags verhandelt der Studierende seinen Arbeitsvertrag und danach erfolgt die Bewerbung für den Studienplatz an der Hochschule Worms. Bitte beachten Sie untenstehende Fristen!
Sie bewerben sich bei einem bestehenden Verbundpartner
Sollten Sie keinen eigenen Verbundpartner "mitbringen", bieten einige unserer Verbundpartner auch offene Stellen an. Sollten Sie Interesse an dieser Möglichkeit haben, nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie auch, dass eine zusätzliche Bewerbung an der Hochschule notwendig ist.
Bitte bei beiden Möglichkeiten auf jeden Fall beachten:
- Nach Abschluss des Kooperationsvertrages bzw. Zusage des Kooperationspartners muss eine Bewerbung an der Hochschule erfolgen.
- Diese Bewerbung für den dualen Studienplatz erfolgt grundsätzlich über den Zulassungsantrag an den Studierendenservice der Hochschule Worms mit dem Hinweis "Kooperationsvertrag liegt vor".
- Bitte beachten Sie, dass die Kooperationsvereinbarung mit dem Verbundpartner einige Zeit in Anspruch nehmen kann und der Vertrag auf jeden Fall bis zum 15. Juni bzw. 15. Dezember vorliegen muss.
- Die Vorlage des Kooperationsvertrages bis zum Bewerbungsschluss an der Hochschule ist Voraussetzung für die Bewerbung zum dualem Studium.
- Bewerbungsschluss für das Wintersemester: 15. Juli.
- Bewerbungsschluss für das Sommersemester: 15. Januar
- Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!), d.h. später eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere Zulassungsvoraussetzungen! In unseren FAQs finden Sie ein Prüfschema, mit dem Sie feststellen können, ob Ihr Bachelorabschluss unsere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Das Zulassungsverfahren zum dualen Masterstudiengang Taxation erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms verantwortlich.
Master of Arts (ID 151129)
1. Semester
- Business English (3 CP)
- Ertragssteuern (6 CP)
- Future Skills (3 CP)
- International Mergers & Acquisitions (3 CP)
- Praxisschwerpunkt im Umwandlungssteuerrecht (6 CP)
- Umsatzsteuer (6 CP)
- Vertiefung Erb- und Schenkungssteuerrecht (6 CP)
2. Semester
- Bilanzsteuerrecht in der Beratungspraxis (6 CP)
- Career Skills (3 CP)
- Gesellschaftsverträge in der steuerlichen Beratungspraxis (6 CP)
- Internationales Steuerrecht (6 CP)
- ITAX (3 CP)
- Key Skills (3 CP)
- Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht (6 CP)
3. Semester
- Masterarbeit (18 CP)
- Steuerliche Gestaltungsberatung (6 CP)