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Unterhalt von den Eltern

Laut Sozialerhebung des Studentenwerks werden rund 83 Prozent der Studierenden in Deutschland von zu Hause jeden Monat mit durchschnittlich 418 Euro unterstützt. Würden die Eltern ihren Kindern nicht regelmäßig unter die Arme greifen, wäre für viele Studenten eine akademische Laufbahn nicht möglich. Im Vergleich zu staatlichen Finanzspritzen in Form von BAföG oder einem Bankdarlehen ist durch einen Zuschuss aus dem Elternhaus ein Start ins Berufsleben ohne finanzielle Verpflichtungen möglich.

Was aber tun, wenn keine freiwillige Unterstützung (aus welchen Gründen auch immer) zu erwarten ist? In Sachen Unterhalt gibt es keine fixen Zahlen - wohl aber Richtlinien, die ein gutes Argument bei "Verhandlungen" mit den Eltern sein können. Abhängig ist der Betrag vom Einkommen der Eltern. Die "Düsseldorfer Tabelle" zum Unterhalt schlägt zum Beispiel bei einem Netto-Einkommen bis 1.900 Euro 378 Euro als realistische Zahl vor.

Gesetzeskraft hat diese Leitlinie allerdings nicht. Wer sich nicht gütlich mit seinen Eltern einigen kann, dem bleibt in letzter Konsequenz leider nur der Weg vor Gericht. Ein Schritt vor dem sich Betroffene aus verständlichen Gründen scheuen. Wem nichts anderes übrig bleibt, sollte sich im ersten Schritt an die Studierendenvertretung seiner Hochschule wenden. Dort hat man in der Regel Erfahrungswerte, die für eine erste Orientierung nützlich sind. 
 
Die jeweils aktuelle "Düsseldorfer Tabelle" zum Unterhalt ist hier zu finden:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/