Gesundheitsförderung und Gesunderhaltung
Der Studiengang qualifiziert Sie für eine sporttherapeutische Tätigkeit in der stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitation und befähigt Sie dazu, abrechnungsfähige Leistungen in allen Präventionsbereichen zu erbringen.
Kurzinfo
Abschluss: Bachelor of Arts
Art des Studiums: Duales Studium mit einer Kombination aus betrieblicher Ausbildung und einem Fernstudium mit kompakten Lehrveranstaltungen
Anerkennung: Akkreditiert und staatlich anerkannt sowie zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Studienstart: Jederzeit möglich
Anmeldung: Jederzeit möglich
Dauer: 7 Semester / 42 Monate mit Lehrveranstaltungen mit insgesamt 72 Tagen
Studiengebühren: wird im Regelfall vom Arbeitgeber übernommen
Extra: Nach erfolgreichem Abschluss und bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Zusatzqualifikation "Sport und Bewegungstherapie DVGS" erworben werden.
Studieninhalte im Überblick
Natur-/Gesundheitswissenschaft
- Gesundheitssystem und Prävention
- Medizinische Grundlagen
- Sport- und Bewegungstherapie nach ICF
- Grundlagen Sport- und Bewegungstherapie I
- Grundlagen Sport- und Bewegungstherapie II
- Grundlagen Sport- und Bewegungstherapie III
Trainingswissenschaft
- Trainingslehre I
- Trainingslehre II
- Trainingslehre III
- Sportpraxis für das Tätigkeitsfeld der Sport- und Bewegungstherapie
- Sport- und Bewegungstherapie Orthopädie/Rheumatologie/Traumatologie I bis IV
- Sport- und Bewegungstherapie Internistische Erkrankungen I bis III
- Sport- und Bewegungstherapie Neurologie
Perspektiven
Die Gesundheits- und Trainingswissenschaften bilden die beiden Schwerpunkte dieses
interdisziplinären Studiengangs. Sie eignen sich umfassende theoretische Grundlagen zur Struktur des
deutschen Gesundheitssystems an und verfügen u. a. über fundiertes Wissen zur medizinischen
Rehabilitation, zum Konzept der Gesundheitsförderung und Prävention sowie zur Auffassung und
Definition von Krankheit.
Im Bereich der Gesundheitsförderung spielen besonders die Kompetenzen zur Vermittlung von
gesundheitsbezogenem Wissen und zur praktischen Umsetzung gesundheitssportlicher Aktivitäten
eine entscheidende Rolle.
Nach Ihrem Studium erfüllen Sie darüber hinaus auch im Bereich der Prävention die
Anbieterqualifikationen zur Durchführung über die Sozialversicherungsträger abrechnungsfähiger
Bewegungsangebote in allen Präventionsstufen.*
Außerdem erlangen Sie die notwendigen Kompetenzen, um Bewegungskonzepte bei orthopädischen,
internistischen und neurologischen Erkrankungs- und Schadensbildern evidenzbasiert zu entwickeln,
professionell umzusetzen und fachgerecht zu evaluieren.
* Voraussetzung ist der Erwerb der indikationsspezifischen Zertifikate und Lizenzen des DVGS.
Der Bachelor-Studiengang Sport- und Bewegungstherapie befähigt Sie dazu, in folgenden
Einsatzfeldern tätig zu werden:
Einrichtungen des Gesundheitswesens:
- Stationäre und ambulante medizinische
- Rehabilitationseinrichtungen
- Medizinische Versorgungszentren
- Physiotherapiepraxen
- Pflegeeinrichtungen
- (Akut-)Krankenhäuser
- Krankenkassen
Kommunale Institutionen:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
- Senioreneinrichtungen
- Betriebe
- Vereine
Kommerzielle Gesundheitsdienstleister:
- Fitness- und Gesundheitsstudios
- Seniorenresidenzen
- Sport-/Wellness-/Gesundheitshotels
Zulassungsvoraussetzungen
Insgesamt gibt es an der DHfPG sieben duale Bachelor-Studiengänge. Nachfolgend finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen:
- Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife – auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist ein direkter Einstieg möglich, Abschluss als Meister/Fachwirt, Fachschulabschluss oder Berufsfortbildungsabschluss - Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen
Für die Suche nach einem geeigneten Unternehmen bietet die Hochschule eine kostenfreie Internet-Jobbörse unter www.aufstiegsjobs.de.
Bachelor-Studium ohne Abitur
Auch für Personen, die nicht über eine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist ein
Bachelor-Studium an der Deutschen Hochschule grundsätzlich möglich.
Um als „beruflich besonders qualifizierte Person“ für ein Studium ohne Abitur zugelassen zu werden,
sind von Interessenten eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen
anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine
mindestens zweijährige Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf vorzuweisen.
Studienstart und Anmeldung
Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
Zur Anmeldung an der Hochschule gelangen sie hier.