Töne, Klangwelten und Musik sind heute unverzichtbare Teile jeder Medienproduktion. Ob Film, Game oder Website: überall finden Musik, Sound Design oder Sprachaufnahmen Verwendung. Gerade im Internet entwickeln sich die alten Audiomedien rasant weiter. Mit dem siebensemestrigen Bachelor-Studiengang Sound and Music Production begleiten die Studierenden diesen Wandel. Dabei erwerben sie interdisziplinär und praxisnah die nötigen naturwissenschaftlich-technischen, akustischen, künstlerischen und musikalischen Kompetenzen. Der Studiengang ist deutschsprachig. Vertiefende Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Sound, Music and Production.
Semester | 7 Semester |
Studienort | Dieburg |
Studienbeginn | Wintersemester |
Unterrichtssprache | DE |
Zulassung | Eignungsprüfung |
Die Studierenden des Studiengangs SMP erwerben einen Abschluss nach internationalem Standard, der zu beruflichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Sound-, Musik- und Mediengestalting in technisch-künstlerischer Hinsicht befähigt. Berufsbilder sind beispielsweise die der Produzent:in, Sound-Designer:in, Redakteur:in, Regisseur:in, Toningenieur:in, Aufnahmeleiter:in und immer wieder auch technischwissenschaftliche Mitarbeiter in Firmen und Instituten.
Aufbauend auf den Bachelor-Abschluss ist folgender Master-Studiengang möglich:
Expanded Media - Master of Arts / Schwerpunkt Expanded Sound & Music
Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch.
Voraussetzung für den Bachelor-Studiengang ist eine Fachhochschulreife. Ein zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens ist auch die Eignungsprüfung. Diese besteht aus einem Praxisteil und einem Interview. Außerdem setzen die Studieninhalte ein großes Interesse an Musik und Audioproduktionen voraus. Die Beherrschung eines Instruments oder das aktive Mitwirken an einer Band sind nicht notwendig, erleichtern aber das Studium.
Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO) sowie der Eignungsprüfungssatzung.