Im Innersten des Menschen
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) ist berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 16.03.2021 sowie fachlich durch die AHPGS akkreditiert. Die staatliche Anerkennung liegt für den vorher verwendeten Studiengangstitel Psychotherapie M.Sc. vor, die Umbenennung in Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) ist beantragt.
Damit sind Absolvent:innen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut:in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeuten:in erworben werden. Es gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen.
Für Bachelorabsolventen, die bereits einen Abschluss haben oder kurz vor Abschluss stehen, empfehlen wir, die Übergangsfristen zu nutzen und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren. Eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, beispielsweise am HIP HafenCity Institut für Psychotherapie der MSH, führt gleichwertig zur Approbation.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) wird an der Fakultät Humanwissenschaften der MSH angeboten. Die Fakultät hat den Status einer wissenschaftlichen Hochschule und ist damit einer Universität gleichgestellt.
Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), das nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019). Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten.
Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu,
- Störungen mit Krankheitswert festzustellen und zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen,
- das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln,
- Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren,
- Patienten, andere Beteiligte oder andere zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären,
- gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten,
- auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren,
- berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen,
- aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.
Die hochschulische Lehre sowie die berufspraktischen Einsätze im Studium sind maßgeblich für die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung und, in deren Ergebnis, zur Approbation als Psychotherapeut:in.
Die MSH bietet ein Studium an, durch das die in § 7 des Psychotherapeutengesetzes und § 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeuten genannten Ziele erreicht werden und das es den Studierenden ermöglicht, die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben.
Für das Masterstudium sind gemäß § 9 Psychotherapeutengesetz ein Mindestmaß an hochschulischer Lehre und berufspraktischer Einsätze nachzuweisen. Dabei dient die hochschulische Lehre der Vermittlung von Kompetenzen, die zur Ausübung des Berufs der Psychotherapeutin / des Psychotherapeuten erforderlich sind. Die berufspraktischen Einsätze im Studium dienen dem Erwerb vertiefter praktischer Erfahrungen sowie zur Entwicklung von anwendungsorientierten Kompetenzen in der Grundlagen- und Anwendungsforschung der heilkundlichen Psychotherapie sowie in kurativen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) verleiht die MSH den akademischen Grad Master of Science.
Angebot: Doppelmasterabschluss in Verbindung mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie (M.Sc.)
Das Masterstudienangebot der Psychologie an der MSH ist so konzipiert, dass Absolvierende des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) in nur einem zusätzlichen Jahr einen weiteren Masterabschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie erlangen können. Mittels einer Äquivalenzprüfung im Rahmen des Bewerbungsprozesses für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie wird über die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen aus dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) entschieden. In zwei Semestern erlangen Sie die spezifischen Fachkompetenzen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie und stellen diese in der abschließenden Masterarbeit unter Beweis. Ebenso ist es möglich, nach dem Doppelmasterabschluss (Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) und Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie) die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung gemäß PsychThG und PsychThApprO zu beantragen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Abschluss: Master of Science
Kostenzusatz
Studiengebühr: ca. 995 Euro / Monat
Einschreibegebühr: einmalig 100 Euro
Module
Störungs- und Verfahrenslehre Psychotherapie
M1 Psychologische, neuropsychologische und somatoforme Störungsbilder
M2 Psychotherapeutische Behandlung nach Zielgruppen
(KJP, Erwachsene, Ältere, Menschen mit Behinderung)
M3 Fallkonzeptualisierung, Behandlungsplanung
M4 Weiterentwicklung psychotherapeutischer Behandlungsansätze
Angewandte Psychotherapie
M5 Klinische, ambulante und psycho-soziale Behandlung psychischer Erkrankungen
und ihre Rechtsgrundlagen
Dokumentation & Evaluation PT-Behandlungen
M6 Dokumentation und Qualitätssicherung psychotherapeutischer Behandlungen
Vertiefung Psychologische Diagnostik und Begutachtung
M7 Diagnostische Modelle & Methoden
M8 Begutachtung in der psychotherapeutischen Versorgung
Selbstreflexion
M9 Selbstreflexion
Berufsqualifizierende Tätigkeit II – Vertiefte Praxis PT
M10 Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen und Älteren
M11 Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen
M12 Ergänzende Methoden und Neuentwicklungen der Psychotherapie
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – Angewandte Praxis PT
M13 Praktikum stationär/teilstationär (450 Std.)
M14 Praktikum ambulant (150 Std.)
Wissenschaftliche Vertiefung/Vertiefung Forschungsmethoden
M15 Multivariate Verfahren, Forschungsmethoden & Psychotherapieforschung
Forschungsorientiertes Praktikum II
M16 Praxis der klinisch-psychologischen Forschung
Masterarbeit
M17 Masterarbeit mit Kolloquium
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Aufnahme in unser Masterstudium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) gibt es an der MSH folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 HmbHG
- Gemäß § 9 (4) des ab dem 01.09.2020 geltenden Psychotherapeutengesetzes wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Studiengang im Umfang von mindestens 180 CP gefordert, der von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist. Bei einem gleichwertigen Studienabschluss müssen die Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung eine Bestätigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudienganges vorlegen müssen. Das Dokument lassen Sie sich idealerweise unmittelbar nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums durch die entsprechende Universität ausstellen. Studierende, die ihr Bachelorstudium an der MSH abschließen, erhalten die Bestätigung automatisch mit ihrem Zeugnis. Die entsprechende Vorlage finden Sie zum Download auf der Website der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Karriere
In den vergangenen Jahren haben psychische Erkrankungen, u. a. auch durch Probleme und Anforderungen der Arbeitswelt, erheblich zugenommen. Dies wird durch zahlreiche Versichertenanalysen großer Krankenkassen belegt.
Nach aktuellen epidemiologischen Studien steigt der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weiter. Demgegenüber kann aller Voraussicht nach der aktuelle Bestand an Psychotherapeuten nicht gehalten werden, wenn nicht höhere Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen entstehen. Eine aktuelle Studie über die viel zu hohen Wartezeiten bei ambulanter Psychotherapie weist eindrücklich auf die bestehenden Mängel hin. Dabei wird die volkswirtschaftliche Bedeutung von Psychotherapie mit nachgewiesener positiver Kosten-Nutzen-Relation nach wie vor erheblich unterschätzt.
Berufsfelder in der Psychotherapie sind unter anderem eine angestellte Tätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren, Kliniken, Beratungsstellen, im Strafvollzug und Maßregelvollzug oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Auch eine Tätigkeit als Supervisor, eine Lehrtätigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder eine Wissenschaftliche Laufbahn sind möglich.
Darüber hinaus können sich Absolventen in einer voraussichtlich fünfjährigen Fachweiterbildung zum Fachpsychotherapeuten spezialisieren, um eine vollständige Approbation zu erhalten.