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Prof. Dr. Andreas Beelmann: „Wie kommt es zu Radikalisierung und was kann man dagegen tun?“ • Öffentlicher Vortrag im Rahmen der Reihe „Vielfalt der Rechtspsychologie“
Im Vortrag werden zunächst klassische Erklärungsmodelle zur Radikalisierung vorgestellt und näher auf ein neues entwicklungsbezogenes Radikalisierungsmodell eingegangen. Es werden erste empirische Erkenntnisse zu vier sogenannten proximalen Radikalisierungsprozessen im Entwicklungsverlauf von der Adoleszenz bis ins mittlere Erwachsenenalter anhand von größeren Jugendlichenbefragungen vorgestellt. Bei den zentralen Entwicklungsprozessen, die zur Radikalisierung führen, handelt es sich um Dissozialität, Vorurteile/Ungleichwertigkeitsvorstellungen, Identitätsprobleme sowie die Aneignung von extremistischen Narrativen und Ideologien. Die Befragungsdaten sprechen für die Annahme dieser zentralen Entwicklungsprozesse, weitere, vor allem längsschnittliche Untersuchungen sind allerdings nötig, um das Modell umfassender zu validieren.
Im zweiten Teil des Vortrags werden auf Basis des entwicklungsorientierten Modells verschiedene Präventionsmöglichkeiten sowie der Stand der Wirksamkeitsforschung im Überblick vorgestellt. Es zeigt sich, dass eine Reihe von Maßnahmen gewinnbringend eingesetzt werden können. Problematisch ist – wie in der gesamten Präventionsforschung – die Implementierung dieser Maßnahmen in die psychosoziale Regelversorgung
Für diesen Vortrag können zwei Fortbildungsstunden für FachpsychologInnen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) bescheinigt werden. Informationen zu den Bescheinigungen erhalten Sie im Verlauf der Veranstaltung.