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Studienprofil

Nachhaltigkeitsrecht

Hochschule Hof / HS Hof
Master of Laws / Master of Laws
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… sustainable, legal, transform…

Studiengang: Nachhaltigkeitsrecht
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Regelstudienzeit: 3 Semester
Studienbeginn: Wintersemester (1. Oktober), Sommersemester (15. März)
Unterrichtssprache: Deutsch
Bewerbungszeitraum: WiSe 01.05. - 15.07., SoSe 15.11. – 15.01. (ggf. länger)
Studiengebühren: Keine
Campus: Hof 

Schwerpunkte dieses Studiengangs sind Rechtsgrundlagen rund um Umwelt, Energie, Ressourcen und Nachhaltigkeit. Dabei werden die rechtlichen Inhalte interdisziplinär mit den Umwelt- und Naturwissenschaften, Ökonomie und Technik verknüpft. 

Sie initiieren und begleiten Nachhaltigkeitsstrategien und deren Transformation und arbeiten an umwelt-, klima- und energierechtlichen Inhalten. Der Abschluss versetzt Sie in die Lage, fundierte und praxistaugliche Lösungen rund um das Umweltrecht für nachhaltige Prozesse zu entwickeln.

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Tel.: +49 9281 409-3322
E-Mail: studienberatung@hof-university.de 

Studiengangleiter
Prof. Dr. Martin Wachovius
Tel.: +49 9281 409-4390
E-Mail: martin.wachovius@hof-university.de 

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Studienaufbau und Inhalte

Semester 1 und 2:

  • Klimaschutzrecht
  • Nachhaltiges Personalmanagement
  • Recht nachhaltiger Produkte/Regulierung/Digitalisierung
  • Projektmanagement erneuerbare Energien
  • Recht in Projekten
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Change Management
  • Nachhaltige Unternehmensstrategien
  • Genehmigungsrecht erneuerbare Energien
  • Angewandtes Agiles Projektmanagement

3. Semester

Masterarbeit

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Berufsbild

Die möglichen Berufsbilder für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Nachhaltigkeitsrecht sind vielfältig:

  • Unternehmen der Energiewirtschaft
  • Unternehmensberatung
  • Politik
  • Höherer Dienst bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
  • Energiemanager
  • CSR-Manager
  • Nachhaltigkeits-/Umweltmanager

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit der Prüfungsgesamtnote 2,5 oder besser im Umfang von mindestens 210 Credits (Bachelor- oder Diplomabschluss) an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
  • Bei einer Prüfungsgesamtnote schlechter als 2,5 können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, wenn sie zu den besten 15% ihres Studiengangs an ihrer Hochschule gehören.
  • Erster berufsqualifizierender Abschluss in einem rechtswissenschaftlichen oder verwaltungsrechtlichen Studiengang (z.B. Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Jura, o.ä.)
  • Bewerber mit fehlenden Grundkenntnissen, sowie Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studium im Umfang von 180 Credits können zugelassen werden, wenn sie sich einer Nachqualifikation unterziehen.

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