Vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse - Mehrwert für den Logopädieberuf
Sie verfügen über die Berufszulassung als Logopäde/Logopädin oder eine Vollzulassung für akademisierte Sprachtherapeutinnen/-therapeuten sowie einen Bachelorabschluss und möchten Ihre fachlichen, überfachlichen und wissenschaftlichen Kompetenzen erweitern? Der konsekutive Masterstudiengang vermittelt vertiefte fachliche und wissenschaftliche Kenntnisse und befähigt für höher qualifizierte und spezialisierte berufliche Anforderungen sowie für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
Auf einen Blick
Studienbeginn: Sommersemester
Studiendauer: 3 Semester
Qualifikationsvoraussetzungen: Bachelorabschluss in einem einschlägigen Studiengang, der in der Regel 210 ECTS-Credits, mindestens jedoch 180 Credits umfasst; Berufszulassung in Logopädie/als akademisierte Sprachtherapeutin/-therapeut; ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 3)
Abschlussgrad: Master of Science, M.Sc.
Neben Forschungsmethoden und Lehrangeboten wie Clinical Leadership oder Digital Health stehen fachspezifische logopädische Projekte im Mittelpunkt des Studiengangs. Vorbereitet durch Lehrinhalte zu Projektmanagement und -auswertung wählen Sie ein logopädiespezifisches Forschungsprojekt nach Ihren individuellen Interessen und führen dieses autonom durch. Dabei stehen Ihnen Expertinnen und Experten sowohl aus der Logopädie als auch aus weiteren Fachdisziplinen der Fakultät Sozial- und Gesundheitswissenschaften zur Seite.
Module des Studiengangs:
- Gesundheitsforschung quantitativ
- Gesundheitsforschung qualitativ
- Gesundheitskompetenz und Edukation
- Digital Health
- Anthropologie, Ethik und Intersektionalität
- Clinical Leadership
- Vertiefung in der Logopädie
- Lodopädisches Projekt 1 und 2
- Masterarbeit
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs haben vielfältige berufliche Möglichkeiten:
- Spezialisierte patientennahe Tätigkeiten in der komplexen Versorgung in stationären und ambulanten Einrichtungen
- Leitungs- und Führungsaufgaben
- Forschung an Hochschulen, Instituten und anderen Einrichtungen
- Tätigkeit als Lehrperson beispielsweise in Berufsfachschulen oder an Hochschulen
Qualifikationsvoraussetzungen
Ein erfolgreich abgeschlossenes, mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassendes Hochschulstudium in einem gesundheitswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 5 ECTS-Credits in empirischen Forschungsmethoden oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, dessen Umfang in der Regel 210 ECTS-Credits (Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), im Folgenden kurz mit Credits bezeichnet), mindestens jedoch 180 Credits umfasst. Über die Einschlägigkeit und/oder Gleichwertigkeit des Abschlusses sowie die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Abschlüsse entscheidet die Prüfungskommission unter Beachtung des Art. 86 BayHIG. Kann zum Bewerbungszeitpunkt das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden, ist ein Nachweis über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen vorzulegen.
2) Nachweis der Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnungen nach § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden (LogopG) vom 7. Mai 1980 in der jeweils geltenden Fassung oder alternativ eine Vollzulassung für akademisierte Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten nach § 124 Abs. 1 Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 in der jeweils geltenden Fassung.
3) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH 3 oder vergleichbare)






































