Bücher, Plakate, Erscheinungsbilder, Internet-Auftritte, Bewegte Bilder, Ausstellungen, Fotografien - Studierende im Studiengang Kommunikationsdesign agieren in einem breiten dynamischen Spektrum. Sie planen und realisieren Entwürfe, um Informationen aller Art visuell und verbal auf intelligente und ästhetisch ansprechende Weise zu kommunizieren.
Am Fachbereich Gestaltung praktizieren die Studierenden bis zu ihrem Diplom (FH) den Umgang mit gestalterischen Mitteln wie Text, Grafik, Infografik, Typografie, Fotografie, Illustration, Video, Animation, Fläche und Raum. Dabei bilden die grundlegenden Disziplinen »Typografie« und »Fotografie« besondere Schwerpunkte. Das gestalterische Lehrangebot wird darüber hinaus durch kulturelle, soziale und betriebswirtschaftliche sowie kommunikative und konzeptionelle Kompetenzen ergänzt.
Zukünftige Gestalter*innen können sich nach einem breit angelegten Grundlagenstudium ihre persönliche Spezialisierung aus dem praxis- und projektorientierten Lehrangebot selbst zusammenstellen. Der Studiengang legt Wert auf eine fundierte künstlerische Ausbildung im Bereich der analogen und digitalen Werkzeuge. Wahrnehmungsschulung wird dabei als universelle gestalterische Basis begriffen. Einen hohen Stellenwert haben das eigenständige, verantwortungsbewusste Arbeiten und die Persönlichkeitsbildung. Vertiefende Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Website des Fachbereichs Gestaltung.
Semester | 8 Semester |
Studienort | Darmstadt |
Studienbeginn | Wintersemester |
Unterrichtssprache | DE |
Zulassung | Eignungsprüfung |
Kommunikationsdesigner*innen gehören als Gestalter*innen den freien Berufen an und bearbeiten Aufgaben aus Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft selbstständig oder angestellt in einem breiten Praxisfeld:
- Gestaltungsbüros
- Werbeagenturen, Marketing- und Kommunikationsagenturen
- Foto- und Filmstudios
- Verlage, Forschungsinstitute
- Ausstellungs- und Messeplanung u.a.
Qualifikationen und Kompetenzen für diese Tätigkeitsfelder vermitteln die Lehrveranstaltungen des Studiengangs etwa in Entwurfsprojekten, Seminaren, Workshops und Werkstattarbeiten (siehe Grafik).
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (NC). Es muss jedoch der Nachweis einer künstlerischen Eignung erbracht werden.
Als Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem diese Schulabschlüsse:
- allgemeine Hochschulreife
- in Hessen gültige fachgebundene Hochschulreife
- in Hessen gültige Fachhochschulreife
- Die Feststellung einer „hervorragenden künstlerischen Begabung” im Aufnahmetest gilt alternativ.
Bestandteil des Studiums sind ein bis zum Ende des 3. Semesters nachzuweisendes Praktikum sowie ein Praxissemester. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester.
Der Fachbereich Gestaltung empfiehlt dringend eine umfassende Studien- und Berufsinformation vor Studienbeginn. Wende dich dafür direkt an den Fachbereich.
Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Sondersatzung zur Feststellung der künstlerischen Begabung.