Eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Ausbildung, die auf die außergerichtliche Bearbeitung informationsrechtlicher Aufgabenstellungen zugeschnitten ist – dies bietet der sechssemestrige Bachelor-Studiengang „Informationsrecht“. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen aus den Bereichen des IT- und Medienrechts, des Rechts des Geistigen Eigentums und dem Datenschutzrecht. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der europäische und angloamerikanische Rechtsbereich. Kleine Jahrgangsgrößen von circa 60 Studierenden ermöglichen eine optimale Betreuung. Die Absolventen sollen in den jeweiligen Spezialfächern qualifizierte und spezialisierte Juriste*innen für das Fachgebiet des Informationsrechts sein und sich dennoch durch ihr Verständnis für andere Disziplinen aus dem informationstechnischen und wirtschaftlichen Umfeld von den klassischen Volljurist*innen unterscheiden. Vertiefende Informationen zum Studiengang finden Sie auf der Website des Studiengangs Informationsrecht.
Semester | 6 Semester |
Studienort | Darmstadt |
Studienbeginn | Wintersemester |
Unterrichtssprache | DE |
Zulassung | keine Zulassungsbeschränkung, NC-freier Studiengang |
Informationsjurist*innen sind in folgenden Bereichen tätig (Auswahl):
- Softwarevertrieb (Lizenzverträge)
- Urheberrecht
- Datenschutzrecht
- Social Media
- E-Commerce (z.B. Online-Shops, Online-Auktionshäuser)
- Verlage und Musikverlage
- Filmproduktionen, Fernsehen
- Markenmanagement in Unternehmen, Anwaltskanzleien
Aufbauend auf den Bachelor-Abschluss ist folgender Master-Studiengang möglich:
Die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln die Module des Studiengangs Informationsrecht. Das Curriculum umfasst Seminare und Projektarbeiten. Die Übersicht unten dient zur Illustration. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch. Der Bachelorabschluss ist berufsbefähigend, ermöglicht aber auch den Übergang in Master-Studiengänge.
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (kein NC). Als Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem diese Abschlüsse:
- allgemeine Hochschulreife
- in Hessen gültige fachgebundene Hochschulreife
- in Hessen gültige Fachhochschulreife
Die Immatrikulation setzt den Nachweis von Englischkenntnissen auf der Niveaustufe B1 voraus. Diese können entweder durch das Abitur- oder Fachabiturzeugnis belegt werden. Alternativ werden verschiedene Sprachzertifikate anerkannt.
Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO).