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BAföG

BAföG ist für diejenigen gedacht, deren eigenes Einkommen und Vermögen oder das der Eltern und Ehegatten nicht ausreicht, den Ausbildungsbedarf zu decken. Die Förderung innerhalb der Regelstudienzeit ist dabei zur Hälfte Zuschuss und Staatsdarlehen. Wer Bafög bekommen kann, hängt von zwei Faktoren ab: Ist die Ausbildung förderungsfähig, und sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben?

Förderfähige Ausbildungen sind:

  • ein Studium an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen
  • anerkannte Fernunterrichtslehrgänge
  • Schulausbildung: BAföG es für Schüler ab Klasse 10, sowie Schüler alle Arten von Berufsfachschulen, Fach-, Fachoberschulen und Abendschulen

Persönliche Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit: BAföG erhalten zunächst nur Studierende deutscher Staatsangehörigkeit. Bestimmten Ausländern, wenn z.B. ein Elternteil Deutscher oder der Auszubildende Asylberechtigter, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser ist, wird aber ebenfalls BAföG gewährt. Anderen Studierenden wird normalerweise BAföG gewährt, wenn sie oder ein Elternteil vor Beginn der Ausbildung fünf bzw. drei Jahre in Deutschland erwerbstätig waren. 
  • Persönliche Eignung: Die Leistungen des Geförderten müssen erwarten lassen, dass er das Ausbildungsziel erreicht, also dass er das Ganze auch zu Ende führt. Dazu gibt es den Leistungsnachweis, den Studierende mit Beginn des 5. Fachsemesters abgeben müssen. Schreibt die Studienordnung die Zwischenprüfung vor dem 3. Semester vor, muss der Nachweis auch schon entsprechend früher gebracht werden, also keine Zeit zum Trödeln.
  • Höchstalter: Grundsätzlich kann nur gefördert werden, wer das Studium vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnt. Es gibt aber bestimmte Ausnahmeregelungen, z.B. für Absolventen des zweiten Bildungsweges, Studienanwärter ohne Abitur oder für Personen, die aus persönlichen (z.B. Krankheit) oder familiären (z.B. Kinder) Gründen bisher am Studium gehindert wurden. Die entsprechenden Anträge müssen beim Studentenwerk gestellt werden.
  • Förderhöchstdauer: Die Förderhöchstdauer richtet sich nach dem gewählten Studiengang und der jeweiligen Regelstudienzeit. Ist diese nicht festgeschrieben gilt folgendes: Für Studiengänge an Universitäten und Gesamthochschulen gilt die Förderungshöchstdauer von 9 Semestern, für Studiengänge an Fachhochschulen und entsprechenden Gesamthochschulen 7 Semester (mit Praktika 8 Semester). Bei einem Ergänzungs- und Aufbaustudium werden 2 Semester gefördert. Lehramtsstudiengänge (Primar, Sekundarstufe I bzw. Grund-/Haupt-/Realschule) mit 7 Semestern. Außerdem gibt es noch die sog. Studienabschlussförderung: Wem es nicht gelingt, die Abschlussprüfung innerhalb der Förderungshöchstdauer zu machen, wird bis zu zwei Semestern weiter gefördert, sofern er innerhalb der Förderungshöchstdauer bereits zum Examen zugelassen wurde und innerhalb der Verlängerung abschließt.

Wie beantrage ich BAföG?

Die Formulare sind bei den Studentenwerke erhältlich, wo dann auch die fertigen Anträge eingereicht werden müssen. Der Antrag kann erst nach der Studienplatzzusage gestellt werden. Die Förderung wird vom Beginn des Monats geleistet, an dem das Studium aufgenommen wird, und jeweils monatlich im voraus dem Studierenden überwiesen.

Kostenlose BAföG-Hotline: Telefon 0800 2236341
Online gibt es Formulare zum Ausdrucken >

Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG-Ausführung
53170 Bonn
https://www.bafög.de