Rechnungslegung, Controlling, Prüfungswesen und Steuerrecht
Schon seit 2009 wird der konsekutive Masterstudiengang „Accounting, Auditing and Taxation“ (MAAT) an der Hochschule Bochum im Fachbereich Wirtschaft sehr erfolgreich angeboten: Während des 4-semestrigen Masterstudiums erhalten Sie eine breite betriebswirtschaftliche Ausbildung mit den Schwerpunkten nationale und internationale Rechnungslegung, Controlling, Prüfung sowie Unternehmensbesteuerung. Zudem vertiefen Sie Ihre Kenntnisse der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie des Wirtschaftsrechts.
Streben Sie vielleicht sogar eine Karriere als Wirtschaftsprüfer an? Mit unserem Masterstudiengang „Accounting, Auditing and Taxation“ besteht die Möglichkeit, die Prüfungsgebiete Wirtschaftsrecht sowie Angewandte BWL/VWL gem. § 13b WPO auf das Wirtschaftsprüferexamen anzurechnen. Diese Möglichkeit muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Hochschule Bochum ist aktuell die einzige Hochschule/ Universität im Ruhrgebiet mit diesem Angebot.
Die Aufnahme des MAAT-Studiums ist jeweils zum Wintersemester möglich. Nach erfolgreichem Studium wird von der Hochschule Bochum der akademische Grad "Master of Arts" (M.A.) verliehen.
Und dann?
Das Studium wird Sie jedoch nicht auf den Berufszweig des Wirtschaftsprüfers festlegen. Der MAAT bietet Ihnen auch sehr gute Möglichkeiten auf den Gebieten Rechnungswesen, Besteuerung, Finanzierung und Controlling in allen Branchen; die sehr guten Berufsaussichten für Absolventeninnen und Absolventen sind hier bekannt.
Die breite Auslegung des Curriculums wird Ihnen darüber hinaus auch einen Einstieg in Bereiche wie Treasury, Öffentlicher Dienst (Zulassung zum höheren Dienst), Mergers & Acquisitions, Unternehmensberatung, Rating, Investor Relations, Strategische Planung, Kreditprüfung ermöglichen.
Weiterhin qualifiziert der erfolgreiche Abschluss des MAAT für eine anschließende Promotion.
Fachkompetenzen
Die zentralen Fachinhalte des modular aufgebauten Studiums verteilen sich wie folgt:
1. Semester:
Controlling, Economics, Handels- und Wirtschaftsprivatrecht sowie Accounting.
2. Semester:
Investition und Finanzierung, Rechnungslegung und Governance, Gesellschaftsrecht, Grundlagen der Unternehmensbesteuerung sowie Auditing.
3. Semester:
Finanzielle Unternehmenssteuerung, spezielle Rechtsgebiete, Besteuerung des Mittelstands sowie Besteuerung internationaler Aktivitäten und Konzerne
4. Semester:
Sie wenden die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Praktikum an. Die Praxisphase bietet die Möglichkeit, Kontakte zu künftigen Arbeitgebern zu knüpfen und somit den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Ihre Qualifikationen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang „Accounting, Auditing and Taxation“ ist neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gem. § 4 RPO ein qualifizierter Abschluss (Bachelor oder Diplom) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 (bis 2,59) eines mindestens 6-semestrigen Studiengangs (180 Leistungspunkte) „Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaften“ oder „Volkswirtschaftslehre“ oder eines fachlich vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Darüber hinaus ist der Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung (§ 49 Abs. 7 Hochschulgesetz NRW) erforderlich, der über die entsprechende erfolgreiche Belegung folgender Studienmodule bzw. Studienfächer im Bachelor- oder Diplomstudium erbracht wird:
- Kosten- und Leistungsrechnung und/oder Controlling bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Unternehmensfinanzierung und/oder Investitionsrechnung (Investition und Finanzierung) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Unternehmensführung und -organisation bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Buchführung und/oder Jahresabschluss bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Mathematik und/oder Statistik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS
- Steuerrecht und/oder Unternehmensbesteuerung bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS und
- Wirtschaftsrecht (BGB und Handelsrecht) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS.
Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet im Zweifelsfall die Studiengangsleitung in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit im Ausland erworbener Qualifikation können auf Antrag zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die für das Studium erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Weitere Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen finden sich auf den Webseiten vom Studierendenservice.
Es handelt sich bei der geforderten Gesamtnote nicht um einen NC, sondern um die Zugangsvoraussetzung, welche für die Beteiligung am Bewerbungsverfahren vorliegen muss.
Das bedeutet, eine Bewerbung (Gesamtnote schlechter als 2,59) kommt nicht in Betracht, eine Berücksichtigung am Vergabeverfahren kann nicht erfolgen.