Rechnungslegung, Controlling und Besteuerung
Die Hochschule Bochum bietet den konsekutiven Masterstudiengang "Accounting and Taxation" (MAT) im Fachbereich Wirtschaft an: Während des 3-semestrigen Masterstudiums erhalten Sie eine breite betriebswirtschaftliche Ausbildung mit den Schwerpunkten nationale und internationale Rechnungslegung, Controlling, Prüfung sowie Unternehmensbesteuerung. Zudem vertiefen Sie Ihre Kenntnisse der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie des Wirtschaftsrechts.
Streben Sie vielleicht sogar eine Karriere als Wirtschaftsprüfer an? Mit unserem Masterstudiengang „Accounting and Taxation“ besteht die Möglichkeit, das Prüfungsgebiet Angewandte BWL/VWL gem. § 13b WPO auf das Wirtschaftsprüferexamen anzurechnen. Diese Möglichkeit muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Hochschule Bochum ist aktuell die einzige Hochschule/ Universität im Ruhrgebiet mit diesem Angebot.
Die Aufnahme des MAT-Studiums ist jeweils zum Sommersemester möglich. Nach erfolgreichem Studium wird von der Hochschule Bochum der akademische Grad "Master of Arts" (M.A.) verliehen.
Und dann?
Die exzellenten Berufsaussichten für Absolventeninnen und Absolventen auf den Gebieten Rechnungswesen, Besteuerung, Finanzierung und Controlling in allen Branchen sind bekannt. Auch angrenzende Bereiche wie Unternehmensberatung oder strategische Planung sind zu nennen.
Darüber hinaus qualifiziert der erfolgreiche Abschluss für eine anschließende Promotion.
Nationale und internationale Fachkompetenzen
Die zentralen Fachinhalte des modular aufgebauten Studiums verteilen sich wie folgt:
1. Semester:
Rechnungslegung und Governance, Gesellschaftsrecht, Grundlagen der Unternehmensbesteuerung sowie Auditing.
Wahlpflichtbereich mit Schwerpunkt Accounting & BWL/VWL: Controlling, Economics, Handels- und Wirtschaftsprivatrecht sowie Accounting.
2. Semester:
Investition und Finanzierung, Rechnungslegung und Governance, Gesellschaftsrecht sowie Grundlagen der Unternehmensbesteuerung.
3. Semester:
Finanzielle Unternehmenssteuerung, spezielle Rechtsgebiete, Besteuerung des Mittelstands sowie Besteuerung internationaler Aktivitäten und Konzerne
4. Semester:
Sie wenden die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Praktikum an. Die Praxisphase bietet die Möglichkeit, Kontakte zu künftigen Arbeitgebern zu knüpfen und somit den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern.
Ihre Qualifikationen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang „Accounting, Auditing and Taxation“ ist neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gem. § 4 RPO ein qualifizierter Abschluss (Bachelor oder Diplom) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 (bis 2,59) eines mindestens 7-semestrigen Studiengangs (210 Leistungspunkte) „Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaften“ oder „Volkswirtschaftslehre“ oder eines fachlich vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Darüber hinaus ist der Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung (§ 49 Abs. 7 Hochschulgesetz NRW) erforderlich, der über die entsprechende erfolgreiche Belegung folgender Studienmodule bzw. Studienfächer im Bachelor- oder Diplomstudium erbracht wird:
- Kosten- und Leistungsrechnung und/oder Controlling bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Unternehmensfinanzierung und/oder Investitionsrechnung (Investition und Finanzierung) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Unternehmensführung und -organisation bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Buchführung und/oder Jahresabschluss bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Mathematik und/oder Statistik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
- Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS
- Steuerrecht und/oder Unternehmensbesteuerung bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS und
- Wirtschaftsrecht (BGB und Handelsrecht) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS.
Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet im Zweifelsfall die Studiengangsleitung in Absprache mit dem Prüfungsausschuss. Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit im Ausland erworbener Qualifikation können auf Antrag zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die für das Studium erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Weitere Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen finden sich auf den Webseiten vom Studierendenservice.
Es handelt sich bei der geforderten Gesamtnote nicht um einen NC, sondern um die Zugangsvoraussetzung, welche für die Beteiligung am Bewerbungsverfahren vorliegen muss.
Das bedeutet, eine Bewerbung (Gesamtnote schlechter als 2,59) kommt nicht in Betracht, eine Berücksichtigung am Vergabeverfahren kann nicht erfolgen.