Weiterbildung im Unternehmens- und Steuerrecht
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht seinen Studierenden die Erlangung eines qualifizierten überdurchschnittlichen Profils in Form der Weiterbildung. Er zielt mit seinen Inhalten auf die Tätigkeit in einem wirtschafts- und steuerrechtlichen Umfeld ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen sind vielfältig und reichen von Tätigkeiten in den einschlägigen Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu verschiedensten Unternehmen sowie Berufs- und Interessenverbänden. Hinzu kommen Tätigkeitsfelder in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise den Kartell- oder Finanzbehörden.
Die Profilausbildung erlaubt es zudem auch freiberuflich tätigen Unternehmensberatern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, ihre bisher erlangten Fähigkeiten zu vertiefen und so ihre Beratungsergebnisse weiter zu verbessern. Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, bekannte wie unbekannte Sachverhalte des Wirtschafts- und Steuerrechts unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie neuerer Rechtsprechung in ihrer praktischen Tätigkeit umfassend rechtlich zu würdigen. Sie können rechtliche Mechanismen frühzeitig antizipieren und gegebenenfalls zielsicher beeinflussen. Bei ihrer Lösungsfindung können sie stets auf das ihnen vermittelte rechtliche Systemverständnis zurückgreifen, das es ihnen erlaubt, auch diffizile Fragestellungen des Wirtschafts- und Steuerrechts auf hohem Niveau zu bearbeiten. Dabei profitieren sie zudem von hinzugewonnen Kenntnissen aus der einschlägigen Fachliteratur. Den wissenschaftlichen Umgang mit derselben sowie die sichere Nutzung von juristischen Suchmaschinen und Datenbanken haben die Studierenden nicht zuletzt im Rahmen ihrer Masterarbeit unter Beweis gestellt.
Adressaten
Absolventen der Rechtswissenschaften, Absolventen der Wirtschaftswissenschaften.
Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:
- ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
- eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).
Zeitlicher Umfang
Regelstudienzeit: 3 Semester. Die ersten beiden Semester sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen; das dritte und letzte Semester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.
Berufsbegleitendes Studieren ist möglich
Abschluss
Master of Laws (LL.M.) auf den Gebieten des Wirtschafts- und des Steuerrechts
Gebühr
4.750 € insgesamt bei Einhaltung der Regelstudienzeit, zahlbar in 3 Raten, die jeweils zu Semesterbeginn fällig werden.