Tiermedizin - ein klassisches Staatsexamen
Das Studium der Tiermedizin
Das Studiuman der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist sehr begehrt. Rund 250 Plätze stehen jedes Jahr für die Studienanfänger zur Verfügung und jedes Jahr bewerben sich weit mehr Studieninteressierte als Plätze zur Verfügung stehen. Einschließlich der Doktoranden, der PhD-Studierenden sowie der Studierenden im MSc-Studiengang 'Animal Biology and Biomedical Sciences' sind an der TiHo über 2.400 Studierende eingeschrieben. Hinzu kommen die Bachelor-Studierenden der Biologie, die im Verbund mit der Leibniz Universität Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover ausgebildet werden.
Für die wissenschaftliche Weiterqualifizierung graduierter Tiermediziner und Naturwissenschaftler wurde im April 2003 die Graduierten Schule der Tierärztlichen Hochschule gegründet. Seit 2011 befinden sich unter ihrem Dach drei PhD-Studiengänge. Das PhD-Programm Veterinary Research and Animal Biology wurde 1998 gegründet – als bundesweit erstes PhD-Studium.
Neugier erwünscht – Forschung
Forschende Tierärzte arbeiten in Hochschulen und Forschungseinrichtungen an sehr unterschiedlichen Fragestellungen. Wie entsteht eine bestimmte Erkrankung? Wie wirkt ein Medikament? Wie bleibt eine Herde gesund? Wie wirkt sich ein bestimmtes Haltungssystem auf das Wohlbefinden eines Tieres aus? In allen Bereichen kommen hochmoderne Techniken zur Anwendung, die stetig weiterentwickelt werden. Die Aufgaben forschender Tierärzte sind die Konzeption und Durchführung von Forschungsprojekten, die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse und die Pflege nationaler und internationaler Netzwerke. An den Hochschulen kommt außerdem die Ausbildung der Studierenden hinzu.
Die Tierärztliche Ausbildung ist geregelt in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) - BGBl. 2006, Teil I, Nr. 38. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre und sechs Monate (11 Semester) gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 TAppV.
Das Studium setzt sich zusammen aus:
- einem wissenschaftlich-theoretischen Studienteil von vier Jahren an einer Universität und
- einem praktischen Studienteil
- 150 Stunden in mindestens 4 Wochen in einer kurativen Praxis oder in einer Tierklinik
- 75 Stunden in mindestens 2 Wochen in der Hygienekontrolle und Lebensmitteüberwachung und -untersuchung
- 100 Stunden in mindestens 3 Wochen in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- 75 Stunden in mindestens 2 Wochen im öffentlichen Veterinärwesen
- 700 Stunden in mindestens 16 Wochen in einer kurativen Praxis, Klinik oder als Wahlpraktikum
- 9. und 10. Semester als "Praktisches Jahr" unter anderem mit Klinischer Ausbildung über 10 Wochen
- 11. Semester als Examenssemester
Die tierärztliche Ausbildung umfasst folgende Prüfungen:
- die Tierärztliche Vorprüfung
Vorphysikum = naturwissenschaftlicher Abschnitt und
Physikum = anatomisch-physiologischer Abschnitt - die Tierärztliche Prüfung
Wissen heilt – tierärztliche Praxis
Die Tätigkeit in der Praxis ist das bekannteste tierärztliche Berufsbild – mit verschiedenen beruflichen Möglichkeiten. In der Kleintier- und Pferdemedizin sind die Behandlung und die Gesundheitsvorsorge verschiedener Tierarten und die Beratung von Tierbesitzern die zentralen Tätigkeiten. Dabei sind Spezialisten mehr und mehr gefragt – für spezielle Bereiche wie Verhaltenstherapie, Chirurgie, Geriatrie, Kardiologie, Dermatologie oder Onkologie ebenso wie für spezielle Tiergruppen. Nutztierpraktiker sorgen für gesunde und leistungsfähige Tierbestände. Bei ihnen steht nicht das einzelne Tier, sondern immer die ganze Herde im Mittelpunkt. Da nur gesunde Tiere gesunde Lebensmittel liefern, leisten Nutztierpraktiker einen wichtigen Beitrag für unsere tägliche, sichere Ernährung. Der Nutztierpraktiker ist Experte für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit. Ziel des Tierarztes muss die Minimierung des Arzneimitteleinsatzes und die Gewinnung sicherer Lebensmittel aus gesunden Tierbeständen sein.
Der Fürsorge verpflichtet – öffentliches Veterinärwesen
Im Öffentlichen Veterinärwesen stellen Tierärzte sicher, dass Eier, Milch oder Fleisch, also Lebensmittel, die vom Tier stammen, den gesamten Weg, vom Stall bis zum heimischen Küchentisch, überwacht werden. So sind die Tiere ab ihrer Geburt unter Beobachtung und auch die Fütterung und die Behandlung der Tiere unterliegt strengen Richtlinien, die von Tierärzten überwacht werden. Dabei ist der Tierschutz eine wichtige Säule, denn nur richtig gehaltene Tiere sind gesund und liefern gesunde Lebensmittel. Im Öffentlichen Veterinärwesen übernehmen die Tierärzte eine Fürsorgefunktion für uns alle. Neben der Lebensmittelkontrolle oder der Überwachung von Futtermitteln gehören beispielsweise auch die Vermeidung und Kontrolle von Tierseuchen, die Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Tieren oder die Bekämpfung von Zoonosen, also Krankheiten die zwischen Menschen und Tieren übertragen werden, zu ihren Aufgaben. Für uns nicht sichtbar, sorgen sie tagtäglich dafür, dass es uns und unseren Tieren gut geht.
Bedürfnisse erkennen – Freie Wirtschaft
Tierbesitzer, Landwirte oder praktizierende Tierärzte benötigen täglich eine Vielzahl an Produkten für die Versorgung der Tiere. In der freien Wirtschaft tätige Tierärzte entwickeln, verbessern, vermarkten und vertreiben diese Produkte, wie beispielsweise Medikamente oder Tierfutter. Rund 5,5 Prozent der Tierärzte sind in der freien Wirtschaft tätig, die meisten von ihnen arbeiten in der pharmazeutischen Industrie. Durch die Breite der tierärztlichen Ausbildung können sie in verschiedenen Industriebereichen Tätigkeiten übernehmen. Am Beispiel der Pharmaindustrie wird deutlich, dass Tierärzte bei allen Schritten beteiligt sind bzw. beteiligt sein können: von der Forschung und Entwicklung bis zum Vertrieb von Arzneimitteln. In der Industrie bieten sich Tierärzten abwechslungsreiche berufliche Möglichkeiten – häufig in einem internationalen Umfeld.
Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang. Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zu stellen.
Die Vergabe erfolgt immer nur zum Winterstudienhalbjahr.
Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG):
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachbezogener Hochschulzugang (Immaturenprüfung)
- Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung:
- Meister/in
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in
Mit dem Nachweis der bis hier genannten Abschlüsse erfolgt die Bewerbung direkt unter www.hochschulstart.de.
- nach Abschluss einer dreijährigen anerkannten Ausbildung einem dem Studiengang Tiermedizin fachlich nahestehenden Beruf (z. B. Landwirt/in; Tierpfleger/in, Tierwirt/in, TMF, VMTA, MTA, siehe Liste) und anschließender mindestens dreijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf.
Mit dem Nachweis einer Ausbildung und anschließender Berufstätigkeit ist vor der Bewerbung bei hochschulstart.de zunächst ein formloser Antrag auf Feststellung der Einschlägigkeit und Festlegung der Durchschnittsnote an unsere Hochschule zu richten (Anschrift siehe rechts). Dem Antrag sind beizufügen:- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung mit Durchschnittsnote (beglaubigte Kopie)
- Nachweis der mindestens dreijährigen Berufstätigkeit vom Arbeitgeber/der Arbeitgeber
Nach positiver Entscheidung ist der Antrag auf Zulassung zum Studium bis spätestens 31.05. bzw. 15.07. d. J., bei der Stiftung für Hochschulzulassung zu stellen.
Bei Schulabschlüssen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, bitte vorab die Voraussetzungen für den Hochschulzugang zum Studium der Tiermedizin in Deutschland prüfen.
Diese sind in der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://anabin.kmk.org eingestellt.
Außerdem ist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (z.B. Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2), Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF-Niveaustufe 4) oder C 1-Prüfung des Goethe-Instituts spätestens zum Zeitpunkt einer evtl. Einschreibung erforderlich.
Lateinkenntnisse sind keine Voraussetzung zum Studium der Tiermedizin.
Die abzulegenden Prüfungen des Studiums werden nach den Vorschriften der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TappV) vom 26. Juli 2006 (BGBl. 2006 Teil I, Nr. 38) durchgeführt.