Wissenschaftlich lernen verantwortungsvoll handeln!
Die Zulassung zum Studium der Humanmedizin erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung und innerhalb des Auswahlverfahrens der Hochschule über die Universität (www.adh.med.uni-greifswald.de). Das Studium im Studiengang Humanmedizin kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich im Jahresrhythmus (Studienjahr) angeboten. Pro Jahr stehen ca. 180 Studienplätze zur Verfügung.
- Regelstudienzeit: 13 Semester
- Studienform: Vollzeitstudium
- Abschluss: Staatsexamen
- Zulassungsbeschränkung: bundesweite Zulassungsbeschränkung
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
- Studienfeld: Medizin, Gesundheitswissenschaften
- Studienbeginn: Wintersemester
Lehr- und Lernzentrum „begreifbar“ – Wir geben Raum zum Lernen!
- Stärkung der Handlungskompetenz durch Trainieren praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl in obligatorischen Untersuchungskursen unter ärztlicher Aufsicht als auch in fakultativen Kursen mit Betreuung durch studentische Tutor*innen
- Stärkung der Kommunikationskompetenz durch Kommunikationstrainings mit Videoaufzeichnung
- Individuelles Selbststudium in hellen großzügigen Räumen mit Whiteboards, Laptops, Beamern und Mikroskopen sowie einer Bibliothek
Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate.
Die ärztliche Ausbildung umfasst:
1. ein Studium von sechs Jahren, wobei das letzte Jahr eine zusammenhängende praktische Ausbildung in Krankenanstalten/Lehrarztpraxen von 48 Wochen (Praktisches Jahr) umfasst,
2. eine Ausbildung in Erster Hilfe,
3. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
4. eine Famulatur von vier Monaten und
5. eine Prüfung in drei Abschnitten.
Das Studium gliedert sich in:
- den Ersten Abschnitt des Studiums der Humanmedizin von zwei Jahren (vier Semester),
- den Zweiten Abschnitt des Studiums der Humanmedizin von drei Jahren (sechs Semester),
- den Dritten Abschnitt des Studiums der Humanmedizin von einem Jahr (zwei Semester),
- die Prüfungszeit von drei Monaten.
Regelstudienzeit durch zentrale Studienorganisation
Das Studium wird vollständig im Studiendekanat organisiert und koordiniert. Eine zentrale Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen ermöglicht einen überschneidungsfreien Ablauf des Studiums nach dem empfohlenen Studienplan in der Regelstudienzeit.
Die Universitätsmedizin bildet Ärztinnen und Ärzte aus, die unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Community Medicine und Molekulare Medizin befähigt sind, die Gesundheit und das Wohlbefinden auf individueller und gesellschaftlicher Ebene in einer ganzheitlichen Betrachtung und mit einem wissenschaftlichen Fokus zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Unter dem Dach eines modernen Universitätsklinikums sind Studierende, Patient*innen, Beschäftigte und wissenschaftliches Personal in Krankenversorgung, Forschung und Lehre vereint.
Die Universitätsmedizin hat das Studium nach dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung reformiert. Kernpunkt des Greifswalder Lehrkonzeptes ist die sich aufbauende Lehr-Lern-Spirale: Von symptomorientiert zu krankheitsorientiert hin zu patient*innenmanagementorientiert im Praktischen Jahr. Im klinischen Abschnitt wurden Voraussetzungen für individuelle Ausbildungswege geschaffen.
Im Fach Humanmedizin besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung, d.h. ein numerus clausus (nc). Sie bewerben sich um einen Studienplatz in diesem Studiengang bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund >
Was bedeutet das für die Bewerbung an der Universität Greifswald?
Sie müssen sich zuerst bei der Stiftung für Hochschulzulassung registrieren. Dabei ist zu beachten, dass eine mehrfache Registrierung nicht zulässig ist! Für die Registrierung müssen Sie Ihre persönlichen Daten eingeben und erhalten danach eine Bewerber-Identifikations-Nummer (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigen Sie zur Bewerbung auf den jeweiligen Bewerbungsportalen. Weiterhin müssen Sie beachten, dass Sie Änderungen Ihrer Bewerbung (Name, Adresse, Prioritäten der Studienwünsche) nur auf den Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung vornehmen können.
Auswahlquoten
Die für die Studienanfänger*innen zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug der Vorwegzuzulassenden von der Universität
- zu 30% nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturdurchschnittnote, daher: Abiturbestenquote);
- zu 10 % nach Kriterien, die über die Eignung der Bewerber*innen Auskunft geben, wobei das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und deren Einzelnoten nicht berücksichtigt werden (zusätzliche Eignungsquote);
- und zu 60% in einem Auswahlverfahren der Hochschule nach dem dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. gewichteten Einzelnoten und mindestens einem weiteren schulnotenunabhängigen Kriterium
vergeben.








































































































































































