Rechtspsychologische und klinische Inhalte vereint
Wie lässt sich beurteilen, ob jemand die Wahrheit sagt? Wie kann man Straftäter*innen bei einer gelingenden Wiedereingliederung unterstützen? Wie lassen sich familienrechtliche Gutachten erstellen, die die Interessen und Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellen, aber auch der Situation aller anderen Beteiligten gerecht werden? Welche Risikofaktoren und Warnsignale für kriminelles Verhalten gibt es und wie lässt sich psychologisches Wissen dazu nutzen es vorherzusagen?
Rechtspsycholog*innen arbeiten an Schnittstellen von Psychologie und Rechtssystem, an denen sich Fragen wie diese tagtäglich stellen. Sie sind entweder als Sachverständige im Auftrag von Gerichten tätig, arbeiten mit Straftäter*innen im Strafvollzug oder unterstützen Polizei- und Ermittlungsarbeit. Diese Tätigkeiten sind mit viel Verantwortung verbunden und erfordern eine umfangreiche psychologische Qualifikation.
Studieninhalte und -verlauf
Der Studiengang folgt den Empfehlungen der DGPs und des BDP an psychologische Masterstudiengänge und beinhaltet entsprechend die Kernbereiche Forschungsmethoden und Diagnostik und vertieft das Wissen um psychologische Grundlagen und ihre Anwendung.
Dabei nehmen rechtspsychologische Inhalte breiten Raum ein: Studierende lernen Methoden in den drei zentralen Begutachtungsbereichen kennen (Familienrechtspsychologische Begutachtung, Aussagepsychologische Begutachtung, Straffälligenbegutachtung). Sie setzen sich mit den Rahmenbedingungen forensisch-psychologischer Tätigkeit auseinander, reflektieren ethische Fragestellungen und lernen die Anwendung diagnostischer Strategien unter diesen spezifischen Bedingungen einzuschätzen. Dieses Wissen wird unterlegt durch die Vermittlung relevanter empirischer Grundlagen aus dem Bereich der Kriminalpsychologie und der Familienrechtspsychologie. Sie erwerben zudem Kenntnisse über Ziele, Institutionen und Methoden der Kriminaltherapie.
Darüber hinaus wird Wert auf eine fundierte Vermittlung klinisch-psychologischer Inhalte gelegt. Hier stehen Störungsbilder, klinische Differenzialdiagnostik und die Anwendung verschiedener Behandlungsansätze im Zentrum.
Mit dem Masterabschluss qualifizieren sich Absolvent*innen für einen Einstieg in eine erste rechtspsychologische Berufstätigkeit. Der Studienabschluss eröffnet darüber hinaus Studierenden mit einem geeigneten Bachelorabschluss den Zugang zu einer psychotherapeutischen Approbationsausbildung nach alter Ausbildungsordnung.
Qualifiziert für den Berufseinstieg in eine rechtspsychologische Berufstätigkeit
Der Bedarf an rechtspsychologisch ausgebildeten Expert*innen ist sehr hoch – sowohl was Tätigkeiten im Strafvollzug und im polizeilichen Kontext als auch die Arbeit als selbstständig tätige Gutachter*innen angeht. Der M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie qualifiziert für einen ersten Berufseinstieg in diesen Bereichen.
Zulassungsvoraussetzungen
Der M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie startet im Wintersemester 2024/25 neu an der PHB. Eine erfolgreiche Bewerbung für den Studiengang setzt voraus:
- einen Abschluss eines Bachelorstudiums in Psychologie einer Universität oder einer Fachhochschule
oder
- einen als gleichwertig anerkennbaren Abschluss einer Universität oder Fachhochschule, wobei der Anteil der psychologischen Studieninhalte (einschließlich Statistik und Methodenlehre) mindestens 90 ECTS-Kreditpunkte betragen muss.
Im Rahmen des Bachelorstudiums sollten alle für ein erfolgreiches Masterstudium nötigen inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Psychologie in angemessenem Umfang absolviert worden sein. Dazu zählen:
- Statistik und Forschungsmethoden
- Psychologische Diagnostik und Testtheorie
- Allgemeine Psychologie
- Entwicklungspsychologie
- Differentielle / Persönlichkeitspsychologie
- Sozialpsychologie
- Biologische Psychologie
Einzelne fehlende Grundlagen können als Brücken- oder Zusatzkurse nachträglich an der PHB belegt werden. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss die Zulassungskriterien erfüllt, wenden Sie sich gern für eine persönliche Beratung an unser Team der Studienberatung.
Der Studiengang entspricht den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) für ein Studium der Psychologie. Unsere Zugangsvoraussetzungen stellen sicher, dass AbsolventInnen des Masterstudiengangs vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) als PsychologInnen anerkannt werden.
Zentraler Campus mitten in Berlin
Der zentrale Campus im Herzen von Berlin ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen – ein weiterer Pluspunkt für Ihre Flexibilität.
"Haus der Psychologie"
Die PHB befindet sich im „Haus der Psychologie“, das neben der PHB etablierte Institutionen wie den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Deutsche Psychologen Akademie (DPA) vereint. Diese fachliche Vernetzung bietet Studierenden Ansprechpartner für alle Fragen rund um psychologische Aus- und Weiterbildung und berufliche Perspektiven.