Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)
Kurzinfo
Die Deutsche Hochschule der Polizei ist 2006 durch ein eigenes Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen errichtet worden. Dieses nordrhein-westfälische Landesgesetz ist von allen Ländern und dem Bund im Rahmen des Abkommens über die Hochschule übernommen worden. Träger der Hochschule sind die Innenministerien und Innensenatoren der Länder und des Bundes. Die Akkreditierung der DHPol durch den Wissenschaftsrat am 25.01.2013 war nach der Beendigung der Gründungsphase im Jahr 2008 ein weiterer Meilenstein auf dem Weg dieser Spezialhochschule mit universitärem Status. Die Berufung von Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange zum Präsidenten am 01.07.2014 ist ein weiterer Entwicklungsschritt in der jüngsten Geschichte der Hochschule. Damit wird die Hochschule erstmalig von einem Universitäts-Professor geleitet. Am 15.12.2016 hat der Landtag die Aufnahme der Deutschen Hochschule der Polizei in das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen.
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Akademisches Profil
Einteilung der Studiengänge nach Wissenschaften
Agrarwissenschaften und Forstwissenschaften0,0% Ingenieurwissenschaften0,0% Naturwissenschaften und Mathematik0,0% Medizin und Gesundheitswesen0,0% Gesellschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften50,0% Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften0,0% Beamtenstudiengänge50,0% Sprachwissenschaften und Kulturwissenschaften0,0% Kunst, Gestaltung und Musik0,0% Lehramtsstudiengänge0,0%