Ein Beruf, der viel Abwechslung bietet
Als Ministerium mit einem Netz von über 220 Auslandsvertretungen ist das Auswärtige Amt Deutschlands Stimme in der Welt. Das Auswärtige Amt ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber, denn der überwiegende Teil seiner Beschäftigten befinden sich ihr gesamtes Berufsleben lang in der Rotation zwischen der Zentrale in Berlin und den Auslandsvertretungen. Ein spannender Arbeitsplatz und vielseitige Entwicklungsmöglichkeiten erwarten Sie!
Studium
Die Studierenden werden zu Beamt*innen auf Widerruf ernannt und führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung Konsulatssekretäranwärter*in. Während der Ausbildung erhalten die Studierenden Anwärterbezüge, werden also für das Studium bezahlt. Neben intensiven theoretischen Studienzeiten sind Praktika - sowohl im Auswärtigen Amt als auch an einer Auslandsvertretung – integraler Teil des Vorbereitungsdienstes. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums folgt die Ernennung zu Diplom-Verwaltungswirt*innen (FH). Gleichzeitig werden sie zu Beamt*innen auf Probe ernannt.
Studieninhalt und -verlauf
Die Studierenden nehmen das duale Diplomstudium „Gehobener Auswärtiger Dienst“ jedes Jahr Ende Juli/Anfang August in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin-Tegel auf. Die Akademie ist zugleich der Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Studium dauert drei Jahre. Studieninhalte sind neben Rechts- und Verwaltungswissenschaften, v.a. Fremdsprachen, Politik und Geschichte. Das Studium wird durch Lehrveranstaltungen in Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre und Seminaren zu Auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik, Entwicklungszusammenarbeit sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ergänzt. Laufbahnübergreifende Lehrveranstaltungen, Exkursionen, Vorträge und kulturelle Abendveranstaltungen ergänzen den Fächerkanon. Studienbegleitende Module zu Kommunikation, Personalführung und interkultureller Kompetenz, Rhetorik und Krisenmanagement stehen ebenfalls auf dem Studienplan. Im Rahmen von Lehrbesichtigungsfahrten erhalten die Studierenden einen Überblick über Aufbau und Arbeitsweise deutscher Auslandsvertretungen sowie nationaler und internationaler Organisationen und Institutionen im Ausland.
Fachtheoretischer Studienabschnitt I (Grundstudium) in Berlin-Tegel | 6 Monate |
Praxisintegrierender Studienabschnitt I in einem Referat im Auswärtigen Amt | 4 Monate |
Fachtheoretischer Studienabschnitt II an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin-Friedrichsfelde | 5 Monate |
Fachtheoretischer Studienabschnitt III (Vorbereitungsmonate für das Auslandspraktikum) in Berlin-Tegel | 4 Monate |
Praxisintegrierender Studienabschnitt II (Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung) | 7 Monate |
Erstellung der Diplomarbeit | 6 Wochen |
Fachtheoretischer Studienabschnitt IV in Berlin-Tegel | 7 Monate |
Das Studium schließt mit der Laufbahnprüfung – der Gesamtheit aller Prüfungsleistungen- ab, durch die die Befähigung für den gehobenen Auswärtigen Dienst festgestellt wird. | |
Berufsbild des gehobenen Auswärtigen Dienstes
Kaum ein Beruf bietet Ihnen so viel Abwechslung wie eine Tätigkeit im Auswärtigen Dienst: Die Angehörigen des gehobenen Auswärtigen Dienstes betreuen breit gefächerte Aufgabengebiete in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin und Bonn und an den über 220 deutschen Auslandsvertretungen. Sie werden als als Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter und als Leiterinnen und Leiter von Arbeitseinheiten eingesetzt. Die Mitarbeitenden im gehobenen Dienst sind Profis für den Bereich Rechts- und Konsularwesen sowie für die innere Verwaltung, also den Geschäftsablauf und das Management von Ressourcen an einer Auslandsvertretung oder in der Zentrale des Auswärtigen Amts spezialisiert. Als Generalistinnen und Generalisten sind sie auch in den Bereichen Wirtschaft, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kultur, Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Protokoll eingesetzt. Verwendungen im Bereich Politik sind ebenfalls möglich.
Sie werden in der Regel alle drei bis vier Jahre Ihren Dienstort wechseln. Insgesamt werden Sie etwa zwei Drittel Ihres Berufslebens im Ausland verbringen, die restliche Zeit in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin oder Bonn. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im gehobenen Dienst werden die Anwärterinnen und Anwärter zu Generalistinnen/Generalisten ausgebildet. Dies kann jedoch mit zunehmender Berufserfahrung mit einer Spezialisierung in regionaler, fachlicher oder auch sprachlicher Hinsicht einhergehen. Auf Sie wartet im gehobenen Auswärtigen Dienst alles andere als ein normaler Schreibtischjob!
Bewerbungsverfahren
Wir nehmen Bewerbungen ausschließlich online über die Website des Auswärtigen Amts entgegen. Zu diesem Zweck wird einmal jährlich - in der Regel im Zeitraum Juli bis Oktober – ein Bewerbungsformular freigeschaltet, mit dessen Hilfe Bewerbungen für die Einstellung im Sommer (Ende Juli/Anfang August) des Folgejahres erfolgen können. Das Auswahlverfahren ist zweistufig und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Einstellungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für eine Bewerbung für den gehobenen Auswärtigen Dienst sind u.a.:
- mindestens Abitur oder Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel kein Hindernis dar)
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau Muttersprache, C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- mindestens gute Kenntnisse in Englisch (in etwa auf dem Niveau B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und gute Grundkenntnisse in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch oder Ukrainisch (jeweils entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- gute Allgemeinbildung
- widerstandsfähige Gesundheit („Tropentauglichkeit“), festgestellt durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts (nach Einstellungszusage)
- erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und Annahme des Einstellungsangebots und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes (schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein)
- uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn als auch an jeder deutschen Auslandsvertretung eingesetzt zu werden



