Gemeinsam erfolgreiche Hilfeprozesse gestalten
Der 6-semestrige Master-Studiengang versteht sich als ein interdisziplinäres sozial- und organisationswissenschaftliches Weiterbildungsstudium, in dem konsequent die Erfahrungen der beruflichen Praxis mit wissenschaftlicher Theorie- und Forschungsentwicklung zusammen geführt werden. Demokratischer Dialog, mehrseitige Partizipation und gegenseitiges Lernen vom Erfolg (reciprocal learning from success) bestimmen durchgängig das programmatische und methodische Design des Studiengangs. Die Studierenden lernen von der Praxis und von der Wissenschaft, Qualität dialogisch zu entwickeln, d.h. mehrseitige Lernprozesse im Bündnis mit den Fachkräften anderer Professionen und Einrichtungen und nicht zuletzt mit Eltern und Kindern in Gang zu setzen, zu begleiten und zum Erfolg zu führen.
Ziel des Studiums ist die theoretische, empirische und methodische Weiterbildung von Praktikerinnen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes zu Dialogischen Qualitätsentwicklerinnen. Die Studierenden lernen in kritischer Auseinandersetzung mit neuem theoretischen Wissen und empirischen Forschungsmethoden und -ergebnissen sowie in reflektierten Praxisprojekten in Einrichtungen und Organisationen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes, Qualität dialogisch zu entwickeln, d.h. mehrseitige Lernprozesse im Bündnis mit den Fachkräften anderer Professionen und Einrichtungen und nicht zuletzt mit Eltern und Kindern zu konzipieren, durchzuführen und zu evaluieren. Sie werden damit zu kompetenten Akteuren demokratischer Qualitätsentwicklungs- und Netzwerkarbeit und bauen damit zugleich ihre eigenen beruflichen Entwicklungschancen aus. Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium qualifiziert für die Ebene des höheren Dienstes und ist die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem anschließenden Promotionsverfahren.
Überblick
Fachbereich: Gesellschafts- und Sozialwissenschaft / Sozialpädagogik/
Typ: Berufsbegleitend, weiterbildender Masterstudiengang
Abschluss: Master of Arts
Dauer: 6 Semester
Leistungspunkte: 90 Credits
Kosten: 1450 EUR pro Semester
Beginn: jeweils Sommersemester
max. TN-Zahl: 25 Studierende
Im Studium werden Kompetenzen vermittelt, die die Studierenden dazu befähigen
- selbstständig ausgewiesene Methoden der Gefährdungseinschätzung und der Risikoabklärung anzuwenden,
- notwendige Hilfeprozesse bei Fällen von Kindeswohlgefährdung in Zusammenarbeit mit beteiligten Berufsgruppen und betroffenen Familienmitgliedern fundiert einzuleiten,
- die Akzeptanz der Frühen Hilfen und das Kinderschutzes vor allem bei den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Eltern zu erhöhen,
- die strukturellen schwierigen Rahmenbedingungen und erheblichen Arbeitsbelastungen im Feld der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes gezielt durch Qualitätsentwicklung abzubauen und
- die intra- und interorganisationale Zusammenarbeit in den lokalen Netzwerken Früher Hilfen und des Kinderschutzes nachhaltig zu verbessern.
Die Studierenden verfügen damit über die Kompetenzen, um die berufliche Handlungspraxis, die organisationale Strukturen sowie die professionellen Leistungen der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Berufliche Perspektiven
Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind mit dem im Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und der Verankerung des § 79a im SGB VIII um die verpflichtende Gewährleistung einer Qualitätsentwicklung erweitert worden. Vor allem Leitungs- und Fachkräften der mittleren Managementebene wird abverlangt, Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und Kinderschutz anzuregen, durchzuführen und zu begleiten.
Seit dem Sommersemester 2018 wird mit Abschluss des Masters zusätzlich das Zertifikat "Insoweit erfahrene Fachkraft - Fachberatung im Kinderschutz" verliehen.
Das Studium geht weit über Fortbildungen zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ / Kinderschutzfachkraft gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII hinaus. Mit den im Studiengang vermittelten Kompetenzen sind Sie als Absolvent_in des Studiengangs damit bestens für die gewachsenen Ansprüche und Herausforderungen qualifiziert.
Abschlussgrad
Das Studium wird mit dem akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.) abgeschlossen.
Dieser akademische Grad ist international anerkannt. Mit dem Abschluss verbunden ist der Erwerb von 90 Credit-Points und einem „Diploma Supplement“ (DS) in dem neben der Gesamtnote, u.a. auch das Profil der ASH Berlin und Angaben zum Hochschulsystem in Deutschland ausgewiesen sind.
Mit der Masterurkunde erhalten Studierende das „Transcript of Records“ (ToR), das die einzelnen Module und ihre Inhalte ausweist sowie die erworbenen Credit-Points und die erworbenen Kompetenzen enthält.
Absolvent_innen dieses Studiums haben grundsätzlich die Möglichkeit zu promovieren, um so später ggf. im Hochschulbereich lehrend und forschend tätig werden zu können. Des Weiteren eröffnet ihnen dieser Abschluss den Zugang zum höheren Dienst und zur Lehre an Hochschulen.
Zulassung
1) Akademischer Abschluss und Berufserfahrung:
Für eine Bewerbung benötigen Sie einen ersten akademischen Abschluss (Diplom, Magister, Bachelor oder Staatsexamen).
Bewerbung mit 180-Credit-Bachelor:
Wenn Sie in Ihrem Erststudium 180 ECTS-Punkte erworben haben, müssen Sie im Laufe des Studiums weitere 30 Credits nachholen. Dies geht zum Beispiel durch Anerkennung von erbrachten Leistungen oder durch Belegung ergänzender Lehrveranstaltungen. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Informationen für BA-Absolvent_innen mit 180 Credits.
Berufserfahrung:
Für eine Zulassung ist Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten nötig. Es zählt die Berufserfahrung, die Sie nach dem akademischen Abschluss erworben haben.
2) Berufliche Qualifikation, Berufstätigkeit und Eignungsprüfung:
Bewerber_innen ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss müssen
a) eine Hochschulreife, eine einschlägige berufliche Qualifikation sowie eine einschlägige Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren nachweisen und eine Eignungsprüfung ablegen.
oder
b) eine berufliche Qualifikation gem. § 11 BerIHG sowie eine einschlägige Berufstätigkeit mit einer Dauer von mindestens fünf Jahren nachweisen und eine Eignungsprüfung ablegen.
Ausführliche Informationen zu den Zugängen finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung.
Master of Arts, Stand 2016 (ID 213573)
1. Semester
- Frühe Hilfen und Kinderschutz im Kontext historischer und soziokultureller Veränderungen von Familie und Kindheit (5 CP)
- Frühe Hilfen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung unter besonderer Berücksichtigung dialogischer Ansätze (5 CP)
- Sich selbst, Familien, Eltern und Kinder verstehen (5 CP)
2. Semester
- Aufgaben der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes als professionelle Praxis (5 CP)
- Organisationen und Organisationsentwicklung (5 CP)
- Rechtsphilosophische, politische und ethische Orientierungen (5 CP)
3. Semester
- Biographische und familiengeschichtliche Fallrekonstruktionsforschung (5 CP)
- Dialogische Eltern- und Familienbildung (5 CP)
- Fallprozess- und Wirkungs- und Evaluationsforschung (5 CP)
4. Semester
- Dialogische Qualitätsentwicklung (15 CP)
- Hilfeprozess- und Netzwerkgestaltung: Risiko- und Gefährdungseinschätzungen (5 CP)
5. Semester
- Qualitätssicherung und Risikomanagement (5 CP)
6. Semester
- Master-Thesis (15 CP)