Jura Plus – das Studium mit dem gewissen Extra
Intensiv bereitet das Studium an der Bucerius Law School auf die Erste Prüfung (Erstes Staatsexamen) vor. Nach zehn Trimestern führt es zum akademischen Titel des Bachelor of Laws (LL.B.). Doch die Ausbildung bietet viel mehr als "nur" juristisches Rüstzeug – und das Ganze ohne NC. Stattdessen setzt die Bucerius Law School auf ein schriftliches und mündliches Auswahlverfahren.
Im Geiste des Stifters Gerd Bucerius werden die Studierenden in einer attraktiven Umgebung auf einem grünen Campus im Herzen von Hamburg ganzheitlich zu mündigen, offenen und verantwortungsbewussten Weltbürgern ausgebildet. Damit können sie über die klassischen juristischen Berufe hinaus in den unterschiedlichsten Bereichen der Arbeitswelt vorankommen.
Ob jemand Talent und Motivation für Jura hat, lässt sich jedoch nicht in erster Linie an der Abiturnote ablesen. Daher sucht die Hochschule Interessierte in einem speziell entwickelten Auswahlverfahren aus und bietet auf diese Weise studieren ohne NC.
Wer an der Fakultät angenommen wird, erfährt ein umfassendes Studium, das mehr als nur Rechtswissenschaft vermittelt – dank "Jura Plus". Dieses Ausbildungskonzept gibt durch Pflichtveranstaltungen Einblick in fachfremde Disziplinen wie Philosophie, Politik, Kunst und Kultur, aber auch Naturwissenschaften. "Jura Plus" vereint Theorie, Praxis und Interdisziplinarität.
Um exzellent und umfassend auszubilden wird der klassisch-juristische Lehrplan angereichert durch
- ein integriertes Auslandstrimester an einer von über 90 Top-Unis weltweit,
- ein intensives Fremdsprachenangebot,
- ein Wirtschaftszertifikat der WHU – Otto Beisheim School of Management,
- ein Studium generale zur Vermittlung von Kontext- und Orientierungswissen,
- ein Studium personale mit Angeboten zur Unterstützung der persönlichen Entwicklung der Studierenden,
- ein Studium professionale für das frühe Kennenlernen der Praxis.
Systematische Unterstützung beim Erlernen der juristischen Methodik und dem erfolgreichen Umgang mit der Stofffülle im Studium bietet ein Zentrum für Juristisches Lernen.
Vielfältige Angebote
Die Hochschule lädt regelmäßig Juristen und Unternehmer zu Präsentationen und Podiumsgesprächen ein. Das Spektrum reicht von der internationalen Wirtschaftskanzlei über die Rechtsabteilung im Unternehmen bis zum Auswärtigen Amt. In jedem Trimester finden Veranstaltungen statt, die ein breites Spektrum von beruflichen Einsatzfeldern für Juristen präsentieren, und es werden Exkursionen zu potenziellen Arbeitgebern angeboten.
Das Career Office bereitet die Studierenden außerdem ausführlich auf ihre Praktika vor und bietet Bewerbungstrainings an.
Gemeinsam von Career Office und dem Absolventenverein der Hochschule, der Bucerius Alumni e.V., wird jährlich eine Absolventenmesse organisiert, die als Kontakt- und Informationsmesse den Studierenden und Absolventen aller Jahrgänge und Programme offen steht. Über die Website des Abolventenvereins gibt das Career Office darüber hinaus alle karriererelevanten Informationen und Angebote weiter.
Das Career Office unterstützt zugleich die Förderer der Bucerius Law School bei der Suche nach geeigneten Bewerbern. Die Absolventen stellen ihre Bewerberprofile in ein Online-Karrierenetzwerk ein, zu dem die Förderer der Hochschule Zugang erhalten können.
Finanzierung: Jurastudium unabhängig von Herkunft und Status
Die Bucerius Law School vergibt alle Studienplätze nach Eignung und Talent. Die finanzielle Situation spielt dabei keine Rolle. Mehr als die Hälfte der Studierenden nimmt eine Finanzierung für die Studiengebühren ihres Jurastudiums in Anspruch.
Weitere Informationen zu Finanzierung finden sie hier>
So baut sich das Studium auf
Das Jurastudium an der Bucerius Law School dauert im Regelfall vier Jahre bzw. zwölf Trimester. Damit liegt die Regelstudienzeit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Das Studium lässt sich grob in vier Phasen von unterschiedlicher Dauer unterteilen.
Trimester 1. - 6.Grundstudium
Trimester 7.Auslandstrimester
Trimester 8. - 10.Schwerpunktstudium
Trimester 11. - 12.*Examensvorbereitungsprogramm
im Anschluss:Staatliche Pflichtfachprüfung
* Das Studienprogramm ist optional um ein gebührenfreies 13. Trimester verlängerbar.
Trimesterstruktur
Das Studienjahr besteht aus drei Trimestern, in denen jeweils zwölf Wochen Vor-Ort-Studienzeit anfällt. In den ersten zehn Wochen der Präsenzzeit finden die Lehrveranstaltungen statt. In der elften Woche werden die Abschlussprüfungen in allen Wahlveranstaltungen geschrieben, in der zwölften Woche die Klausuren der Pflichtveranstaltungen.
Studierende den Stoff der Vorlesung wiederholen, vertiefen und an konkreten Fällen üben.
Veranstaltungstypen
Die Lehrveranstaltungen finden in verschiedenen Formen statt. Grundsätzlich wird der Pflichtstoff in Vorlesungen vermittelt, wobei auf den Dialog zwischen Professoren, Dozenten und Studierenden großer Wert gelegt wird.
In den ersten vier Trimestern werden die Vorlesungen zudem von Kleingruppen begleitet, in denen maximal 20 Studierende den Stoff der Vorlesung wiederholen, vertiefen und an konkreten Fällen üben.
Weitere Veranstaltungsformen sind Kolloquien und Seminare, in denen in zumeist kleineren Gruppen vertieft ein Thema behandelt und von den Studierenden die aktive Beteiligung auch in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten verlangt wird.
Die letzte Veranstaltungsgruppe sind Kurse und Übungen. Ihr Besuch ist freiwillig und dient der Vertiefung persönlicher Interessen der Studierenden. Zu dieser Gruppe gehören u.a. allgemeine Fremdsprachenkurse und fakultative Übungsveranstaltungen zu juristischen Vorlesungen.
Studienorganisation
Die Studierenden können sich über ein individualisiertes Intranet für alle Lehrveranstaltungen anmelden, eine Kleingruppe auswählen, ihren aktuellen Wochenstundenplan einsehen, Materialien zur Vor- und Nachbereitung herunterladen, sich über ihre Noten und kurzfristige Änderungen informieren sowie die besuchten Veranstaltungen evaluieren.
Die Dozenten sehen nicht nur die Namen, sondern auch die Fotos ihrer Veranstaltungsteilnehmer und können diesen Nachrichten zukommen lassen, so dass von Anfang an eine persönliche Betreuung gewährleistet ist.
Bachelor (LL.B.) / Staatsexamen: Zwei juristische Abschlüsse
Die juristische Ausbildung an der Bucerius Law School hat ein doppeltes Ziel: den Erwerb des Bachelor of Law (LL.B.) und den Abschluss der Ersten Prüfung, auch Erstes Staatsexamen genannt.
Nach zehn Trimestern führt das Studium an der Bucerius Law School zu einem ersten akademischen Titel, dem Bachelor of Laws (LL.B.). 95 Prozent der Studierenden der Bucerius Law School führen jedoch nach dem Erwerb des LL.B. ihr Studium weiter bis hin zum Ersten Staatsexamen.
- Bachelor of Laws (LL.B.)
- Erstes Staatsexamen - Bachelor of Laws (LL.B.)
Das Jurastudium an der Bucerius Law School führt als zusätzlichen Abschluss zum Ersten Staatsexamen (Erste Prüfung) nach etwa drei Jahren zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Laws (LL.B.).
Anders als beim Ersten Staatsexamen wird der LL.B. nicht aufgrund einer Abschlussprüfung verliehen, sondern setzt sich aus den Studienleistungen während der ersten zehn Trimester zusammen. Hierzu bedient sich die Hochschule des europaweit eingesetzten Systems der Leistungspunkte, den so genannten Credit Points. Der LL.B. erfordert deshalb eine über drei Jahre konstante Studienleistung.
European Credit Transfer System
Die Vergabe von Credit Points orientiert sich an der Arbeitsbelastung der Studierenden. Dabei entspricht ein Credit Point einem zeitlichen Aufwand von 30 Stunden. Die Bucerius Law School geht davon aus, dass jede Präsenzstunde die doppelte Zeit an Vor- und Nachbereitung für die Studierenden bedeutet. Eine dreistündige Veranstaltung erfordert also wöchentlich einen Arbeitsaufwand von 3 x 3 = 9 Stunden. Das sind in einem Trimester (zehn Wochen Veranstaltungszeit) 90 Stunden.
Wenn der Student die Abschlussklausur besteht, vergibt die Hochschule für diese Veranstaltung drei Credit Points. Ein Seminar, bei dem zusätzlich noch eine Seminararbeit zu erstellen ist, erhält dabei entsprechend mehr Credit Points als eine Vorlesung mit gleicher Stundenzahl.
Die Credit Points werden unterteilt in solche, für deren Erwerb das Bestehen einer benoteten Prüfung erforderlich ist (benotete Credit Points: grundsätzlich für alle Prüfungen in den Pflichtvorlesungen, Wahlveranstaltungen, sowie für die anzufertigende Bachelorarbeit), und solche, für die der Nachweis der Teilnahme erbracht werden muss (sonstige Credit Points: beispielsweise für alle vorlesungsbegleitenden Kleingruppen, das Studium generale, die Praktika und das Auslandsstudium). Insgesamt sind 200 Credit Points für den LL.B. erforderlich, davon 150 benotet. Die Note einer einzelnen Prüfung geht hierbei mit dem Gewicht der Credit Points, die der jeweiligen Veranstaltung zugeordnet sind, in die Endnote des LL.B. ein.
Bachelorarbeit
In den Sommerferien nach dem neunten Trimester fertigen die Studierenden die Bachelorarbeit an. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Die Studierenden sollen durch die Anfertigung der Bachelorarbeit nachweisen, dass sie fähig sind, wissenschaftlich zu arbeiten und sich ein selbständiges Urteil zu bilden. Die Bachelorarbeit ist gleichzeitig die Seminararbeit im Rahmen der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung, dem universitären Teil der Ersten Prüfung.
Nach Ende des Schwerpunktstudiums wird in einer feierlichen Zeremonie den Studierenden der Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen, ein erster berufsqualifizierender Abschluss.
Erstes Staatsexamen
Das Erste Staatsexamen, auch Erste Prüfung genannt, ist eine Voraussetzung für die Ausübung volljuristischer Berufe in Deutschland.
Die Erste Prüfung ist in die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung gegliedert. Die Gesamtnote setzt sich zu 30 Prozent aus der Universitären Schwerpunktbereichsprüfung und zu 70 Prozent aus der Staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.
Das Studienprogramm und die Studienordnung an der Bucerius Law School richten sich nach der maßgeblichen staatlichen Vorgabe, die für die Ablegung der Ersten Prüfung ausschlaggebend ist, nämlich dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG).
Staatliche Pflichtfachprüfung
Die Staatliche Pflichtfachprüfung gliedert sich in sechs Klausuren aus dem Pflichtfachbereich und eine mündliche Prüfung. Die Erste Prüfung hat bestanden, wer die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung und die Staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat.
Weitere Informationen über die Erste Prüfung erhältst du auch auf den Seiten des Hamburger Justizprüfungsamtes...
Staatsexamen (ID 81480)
1. Semester
- Legal English
- Strafrecht 1
- Studium Generale
- Verfassungsrecht 1
- Vertragsrecht 1
2. Semester
- Einführung in die Volkswirtschaftslehre
- Strafrecht 2
- Verfassungsrecht 2
- Vertragsrecht 2
3. Semester
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Contract Law
- Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
- Einführungspraktikum 5 Wochen
- Sachen- und Kreditsicherungsrecht
- Schwerpunkte des Verwaltungsprozessrechts
- Strafrecht 3
- Vertragsrecht 3
- Wahlveranstaltung
4. Semester
- Handelsrecht
- Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse
- Sachen- und Kreditsicherungsrecht 2
- Sicherheits- und Ordungsrecht
5. Semester
- Arbeitsrecht
- Bilanzen und Steuern
- Europarecht
- Gesellschaftsrecht
- Öffentliches Baurecht und Recht der staatlichen Ersatzleistungen
6. Semester
- Erbrecht
- Familienrecht
- Internationales Privatrecht
- Strafprozessrecht
- Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Vertiefungspraktikum 4-8 Wochen
- Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
7. Semester
- Auslandsstudium
8. Semester
- EVP 1 Öffentliches Recht
- EVP 1 Privatrecht
- EVP 1 Strafrecht
- Klausurenkurs
- Schwerpunktstudium
9. Semester
- Bachelorarbeit
10. Semester
- EVP 2 Öffentliches Recht
- EVP 2 Privatrecht
- EVP 2 Strafrecht
11. Semester
- Examensvorbereitung Öffentliches Recht
- Examensvorbereitung Privatrecht
- Examensvorbereitung Strafrecht
13. Semester
- Erste Prüfung
- EVP 2 Öffentliches Recht (W)
- EVP 2 Privatrecht (W)
- EVP 2 Strafrecht (W)
- Klausurenkurs (W)
- Staatliche Pflichtfachprüfung (W)