Rette Leben durch neue Technologien!
Biomedizinische Technik hilft Menschen zu unterstützen und zu heilen. Sie ersetzt Körperfunktionen oder Organe, hilft Medikamente optimal zu dosieren und ermöglicht es, Insulin gentechnisch zu produzieren. Ihr Einsatz verbessert die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und erlaubt eine sichere Diagnose und Versorgung. Durch intensive Forschung liefert sie neue Erkenntnisse und Technologien, die Leben retten können.
Kurzübersicht
Abschlussgrad: Master of Science (M.Sc.)
Fachbereich: Physikingenieurwesen
Studienort: Steinfurt
Studienform: Vollzeitstudium
Studienbeginn: Wintersemester & Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Unterrichtssprache: Deutsch
Semesterbeitrag: 335,20€
Besonderheiten: Die Studienaufnahme zum Sommersemester ist nur auf Antrag möglich. Den Antrag können Sie downloaden unter: fhms.eu/biomedtech_sose
Inhalte und Studienverlauf
Unser Masterstudiengang setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich zusammen. So können Sie sich neben dem Basiswissen auch spezielle Fachkenntnisse aneignen, die Ihren Interessen und Neigungen entsprechen.
Im Pflichtbereich erwerben Sie zentrale Kenntnisse unter anderem in den Bereichen:
- Biomedizinische Bildgebung und Bildverarbeitung
- Biomedizinische Sensorik und Messtechnik
- Biomedical Materials
- Diagnostik und Therapie
- Biowissenschaftliche Statistik
Im Wahlpflichtbereich können Sie Ihr Profil in den Bereichen "Entwicklung und Gestaltung von Medizingeräten", "Personalisierte Medizin", "Angewandte Medizintechnik", "Medizinische Biotechnologie" und "Medizinische Physik" schärfen. Im dritten Semester belegen Sie weitere Module entsprechend Ihrer Interessen oder Sie führen ein Forschungsprojekt durch. Im vierten Semester fertigen Sie Ihre Abschlussarbeit in einem der Labore des Fachbereichs, in einem Industrieunternehmen, einem Forschungsinstitut oder einer Klinik an.
Ziele
Unser Masterstudiengang Biomedizinische Technik qualifiziert Sie für wissenschaftliches Arbeiten an der Schnittstelle Mensch-Technik-Organisation, speziell im Bereich der Entwicklung und Erprobung von Medizinprodukten, der Gestaltung und Zulassung neuer Therapieverfahren und der Bioverfahrenstechnik. Nach dem Studienabschluss sind Sie qualifiziert um Verantwortung in der medizintechnischen Industrie, in Krankenhäusern oder bei Überwachungsbehörden für Gesundheitseinrichtungen zu übernehmen. Mit dem Abschluss Master Biomedizinische Technik haben Sie die Möglichkeit sich als Doktorand*in am Promotionskolleg der FH Münster oder jeder anderen Universität zu bewerben, um Ihre wissenschaftliche Karriere in einer Doktorarbeit fortzusetzen.
Berufsfelder
Ihr Master in Biomedizinischer Technik bietet sehr gute Berufsaussichten in medizintechnischen Unternehmen, in der Biotechnologiebranche, in der biopharmazeutischen Industrie, bei technischen Prüforganisationen oder im Krankenhaus. Übliche Tätigkeitsbereiche stellen dabei die Forschung und Entwicklung, das Produktmanagement, Marktüberwachung und Zulassung (Regulatory Affairs) oder der Vertrieb von Medizin- oder Biotechnologie dar. Alternativ eröffnet Ihnen der Abschluss auch die Möglichkeit zu promovieren, sowohl bei uns, als auch an jeder anderen Universität.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums im Masterstudiengang Biomedizinische Technik an der Fachhochschule Münster ist ein einschlägiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. im Bereich Biomedizinische Technik oder Medizintechnik) mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5).
Der Nachweis des einschlägigen ersten qualifizierten Hochschulabschlusses kann ausnahmsweise auch erbracht werden durch besonders qualifizierte Leistungen in der beruflichen Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, besonders qualifizierte Leistungen in der zweiten Hälfte des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums oder eine besonders Biomedizintechnik-relevante und qualifizierte Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums. Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und evtl. nach einem persönlichen Fachgespräch.
Absolventinnen und Absolventen eines nicht einschlägigen ersten ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiengangs mit einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5) können unter Vorbehalt mit der Auflage zugelassen werden, die fehlenden Vorkenntnisse innerhalb eines Jahres nach Studienbeginn nachzuweisen. Die erforderlichen Feststellungen und Auflagen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und evtl. nach einem persönlichen Fachgespräch.
Sprachkenntnisse:
Studienbewerber*innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachweisen, z. B. über den Test "Deutsch als Fremdsprache" (TestDAF) mit einer Bewertung von "4" im Durchschnitt oder über einen gleichwertigen Nachweis.