StudiumBeruf und KarriereFlexibel studieren im Teilzeitstudium

Flexibel studieren im Teilzeitstudium

Du hast viele Verpflichtungen? Du willst dennoch einen akademischen Abschluss erhalten? Ein Teilzeitstudium bedeutet mehr Zeit und weniger Druck. Für Teilzeitstudenten ist der Stundenplan entzerrt, zudem gilt eine längere Regelstudienzeit. Dieses Studienmodell ist nicht zu verwechseln mit dem "inoffiziellen" Teilzeitstudium; auch ein Fern- oder berufsbegleitendes Studium ist erst einmal nicht gemeint.

Ein Teilzeitstudium ist ein Präsenzstudium an einer staatlichen Hochschule mit einem abgespeckten Stundenplan. Du hast mehr Zeit für das Erledigen deiner Aufgaben. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel unter der Woche tagsüber statt.

In welchen Bundesländern gibt es ein Teilzeitstudium?

Die Landeshochschulgesetze gehen in unterschiedlichem Maße auf die Möglichkeiten eines Teilzeit-Studiums ein. In 15 von 16 Bundesländern wird Teilzeit als mögliche Studienform erwähnt, lediglich in Rheinland-Pfalz gibt es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Teilzeit-Studium.

Für wen wurde das Teilzeitstudium entwickelt?

Das Teilzeitstudium wurde besonders für Studierende entwickelt, die beispielsweise familiäre Verpflichtungen haben, erwerbstätig sind oder sich aus anderen Gründen nicht ausschließlich auf ein Studium konzentrieren können und wollen.

Ein Teilzeitstudium ist möglich, wenn Studierende aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren.

Persönliche Gründe sind insbesondere

  • Betreuung eines Kindes
  • Pflege/Betreuung eines nahen Angehörigen
  • Behinderung oder chronische Erkrankung
  • Berufstätigkeit mit mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche

Andere persönliche Gründe können im Einzelfall anerkannt werden und müssen durch geeignete Nachweise bei der Beantragung belegt werden.

Gibt es auch Nachteile?

  • Die Auswahl an Teilzeitstudiengänge ist begrenzt. Die meisten Angebote gibt es aus den Sozial-, Pflege-, Ingenieur- und Naturwissenschaften. Medizin zum Beispiel lässt sich dagegen nicht in Teilzeit studieren.
  • Ein Nachweis zur Krankenversicherung muss erbracht werden. Studierende im Teilzeitmodell erhalten den Studierendentarif nicht, wenn Sie mehr als geringfügig beschäftigt sind.
  • Es besteht kein Anspruch auf BAföG.
  • Der Semesterbeitrag muss in voller Höhe gezahlt werden – egal, ob Du in Voll- oder Teilzeit studierst.
  • Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern außerhalb der EU erhalten bei Immatrikulation in einen Teilzeitstudiengang keine Aufenthaltsgenehmigung.
  • Viel Papierkram! Je nach Hochschule musst Du das Teilzeitstudium regelmäßig mit einem neuen Antrag bzw. Verlängerungsantrag beantragen.

Aufgepasst: Es gibt das offizielle Teilzeitstudium und das inoffizielle Teilzeitstudium!

Dieses Studienmodell ist nicht zu verwechseln mit einem „inoffiziellem“ Teilzeitstudium. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass du Dein Studium nicht besonders ernst nimmst, es schleifen lässt, Vorlesungen schwänzt und Klausuren schiebst. Das gibt es, aber das ist hier natürlich nicht gemeint.

Aufgepasst: Auch ein selbst organisiertes Studium in Teilzeit wie ein Fernstudium und ein berufsbegleitendes Studium ist ein eigenständiges Studienmodell.

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