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Erste Prüfung / Staatsexamen
Jura ist lebendig, nah am Alltag und steckt voller spannender Fragen. Ob Verkehrsunfall, Onlinekauf oder Mietkonflikt: Rechtliche Entscheidungen prägen unseren Alltag. Wer Freude an Sprache, Logik und dem Durchdringen komplexer Sachverhalte hat, findet im Jurastudium in Göttingen ein praxisnahes und motivierendes Umfeld mit guten Perspektiven. Durch Fallbearbeitungen und das Verfassen von Gutachten vermittelt das anwendungsorientierte Studium, Interessen abzuwägen und klare Ergebnisse zu formulieren. Das Jurastudium in Göttingen ist inhaltlich umfassend: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht führen zum Abschluss „Erste Prüfung“, dem sogenannten Staatsexamen. Dies ist die Voraussetzung für eine Tätigkeit in den klassischen juristischen Laufbahnen des Richteramts sowie der Staats- und Rechtsanwaltschaft.
Name des Studienfachs: Rechtswissenschaften
Abschluss: Erste Prüfung/Staatsexamen
Optionen: Bachelor Rechtswissenschaften (LL.B.)
Regelstudienzeit: 10 Semester
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Unterrichtssprache: Deutsch
Zulassung: zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
Orientierungsveranstaltung: Zum Studienbeginn werden Orientierungsveranstaltungen angeboten.
Der Studiengang
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Erkenntnis des geltenden Rechts und den geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Im rechtswissenschaftlichen Studium werden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse vermittelt, die zur Anwendung des Rechts befähigen. Diese orientieren sich an den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gerechtigkeit und Wahrheit.
Ziel der Ausbildung ist eine umfassend qualifizierte Juristin bzw. ein umfassend qualifizierter Jurist im Sinne des sogenannten Einheitsjuristen bzw. der Einheitsjuristin. Durch eine gründliche Ausbildung in allen Kernbereichen des Rechts und eine begrenzte Spezialisierung in Teilbereichen können Absolventen und Absolventinnen sowohl in den klassischen juristischen Berufsfeldern wie der Rechtsprechung, der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft oder der Verwaltung als auch darüber hinaus tätig werden und Verantwortung für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Konsequenzen juristischer Entscheidungen übernehmen. Für diese klassischen juristischen Berufe ist das juristische Vollstudium zwingend erforderlich.
Berufsfelder
Jenseits der oben genannten klassischen juristischen Berufe finden Absolventen und Absolventinnen des juristischen Vollstudiums unter anderem Beschäftigung in der Kredit- und Versicherungswirtschaft, bei Interessenvertretungen (Verbände) und Kirchen, im Wissenschaftsbetrieb und Bildungswesen, in den Medien und im Verlagswesen sowie in der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung. Weitere Einsatzfelder sind Positionen in der Geschäftsführung oder Geschäftsbereichsleitung, im Vertragsmanagement, in der Mediation, in der Verbraucher- und Schuldnerberatung sowie bei internationalen Organisationen und Gerichten oder im diplomatischen Dienst.
2-Fächer-Bachelor
Sie interessieren sich für juristische Fragestellungen und ein weiteres Fachgebiet? Warum dann nicht zwei Fächer in einem Studiengang kombinieren? Im Doppelbachelor-Studium der Rechtswissenschaften erwerben Sie fundierte Kenntnisse in den drei großen Teilgebieten des geltenden Rechts: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Mindestens zwei davon belegen Sie anwendungsorientiert. Konkrete Fälle werden im Gutachtenstil bearbeitet, Normen ausgelegt und klare Ergebnisse formuliert. Gerade wegen der großen Auswahl aus rund 40 Fächern ist die Zweifachkombination ideal für alle, die ein individuelles fachliches Profil entwickeln möchten. Die Verbindung von juristischer Argumentationsstärke mit einem zweiten Schwerpunkt eröffnet Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in zahlreichen Berufsfeldern, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Recht, Politik und Wirtschaft.
Name des Studienfachs: Rechtswissenschaften
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) (2-Fächer)
Regelstudienzeit: 6 Semester
Studienbeginn: nur Wintersemester
Unterrichtssprache: Deutsch
Zulassung: zulassungsfrei (Einschreibung ohne vorherige Bewerbung)
Orientierungsveranstaltung: Zum Studienbeginn werden Orientierungsveranstaltungen angeboten.
Der Studiengang
Rechtswissenschaftliche Fragestellungen sind in nahezu allen Bereichen der Berufswelt von Bedeutung. Den Studierenden des Studienfachs "Rechtswissenschaften" werden juristische Grundkenntnisse und die Fähigkeit zu deren Anwendung vermittelt. Die Studierenden erwerben Kenntnisse in mindestens zwei der drei Teilgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) des geltenden Rechts. Sie lernen die juristischen Auslegungsmethoden und die Subsumtionstechnik kennen und im Rahmen der Entwicklung von Falllösungen anwenden. Die Studierenden weisen durch den Besuch von Vorlesungen und Seminaren und das Ablegen der daran anschließenden Prüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) nach, dass sie die wissenschaftlichen Grundlagen des Lerngebietes auf vielen Anwendungsbereichen nutzen.
Fächerkombinationen
Fächerkombinationen sind mit gleichrangigen Bachelorstudiengängen möglich. Mögliche Kombinationen können sie hier einsehen.
Beliebte Fächerkombinationen im 2-Fach-Bachelor der Rechtswissenschaft sind Politik, Volkswirtschaftslehre und Geschichte.
Berufsfelder
Mit dem Bachelorabschluss stehen den Absolventinnen und Absolventen Tätigkeitsfelder offen, die juristische Bereiche tangieren, zum Beispiel in Wirtschaftsunternehmen, im Journalismus, im Verlagswesen, im Vereins- und Verbandswesen, im Bibliotheks-, Dokumentations- und Informationswesen, im Versicherungswesen, in einigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung oder internationalen Organisationen. Eine spezifische fachwissenschaftliche Vertiefung in einschlägigen Rechtsgebieten (siehe unter Aufbau und Inhalte des Studiums) bietet dabei die Möglichkeit fachspezifischer Qualifizierung.
Master of Laws
Der Master-Studiengang Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einer mindestens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland. Die Studierenden werden an das deutsche Recht herangeführt und sollen die Fähigkeit entwickeln, nach den in Deutschland üblichen Methoden rechtswissenschaftlich zu arbeiten. Mit der Masterarbeit behandeln sie ein Rechtsgebiet exemplarisch vertieft. Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) qualifiziert die Absolvent*innen in ihrem Heimatland als Expert*innen für deutsches, ausländisches und internationales Recht.
Name: Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium
Abschluss: Master of Laws (LL.M.)
Unterrichtssprache: Deutsch
Regelstudienzeit: 2 Semester
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Zulassung: zulassungsfrei (Bewerbung bei der Fakultät)
Der Studiengang
Das LL.M.-Studium in Göttingen richtet sich an ausländische Juristinnen und Juristen mit einer wenigstens vierjährigen juristischen akademischen Ausbildung im Ausland, die ihre Arbeitsmarktchancen im Heimatland durch Kenntnisse im deutschen und/oder internationalen Recht verbessern möchten.
Das Studium im Master-Studiengang "Rechtswissenschaften für ausländische Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium" der Universität Göttingen zielt insbesondere auf die Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung einschließlich deren historischen, philosophischen und sozialen Grundlagen. Die Studierenden entwickeln durch die forschungsbasierte Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht die Kompetenz zu rechtswissenschaftlichem Arbeiten. Sie erwerben sowohl Fachkenntnisse als auch die in Deutschland üblichen methodischen Fähigkeiten, die zur Anwendung der Fachkenntnisse in der Praxis befähigen. Im wissenschaftlichen Bereich ist der Masterabschluss eine Station auf dem Weg zur Promotion.
Berufsfelder
Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) weist die Absolvent*innen in ihrem Heimatland als Expert*innen für deutsches, ausländisches und internationales Recht aus. Auch die Europäische Union, internationale Gerichtshöfe oder auf internationales Handelsrecht spezialisierte Kanzleien und international tätige Unternehmen bieten interessante Beschäftigungsfelder.
Voraussetzungen (Erste Prüfung und 2-Fächer-Bachelor)
EU-Bürger
Staatsbürger/in eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR (inkl. Deutschland) oder Bildungsinländer/in
Nicht-Deutsche Staatsbürger/in ohne deutschen Bildungsabschluss
Non-EU
Staatsbürger/in eines Staates außerhalb der EU (oder Staatenlose/r) oder Absolvent/in eines Studienkollegs
Voraussetzungen (Master)
Vorstudium
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland mit mindestens 8 Semestern bzw. entsprechend 240 ECTS
Sprachkenntnisse
- mindestens DSH 2 oder eine gleichwertige Prüfung (z. B. Test DaF TDN 4)



































