Im Innersten des Menschen
Mit dem Masterstudiengang Psychotherapie an der universitären Fakultät Humanwissenschaften der MSH Medical School Hamburg bietet die University of Applied Sciences and Medical University ein Programm für angehende Psychotherapeuten an. Dieser neue Weg ersetzt die bisher Ausbildung zum Psychotherapeuten. Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), das nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychotherapie. Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten.
Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
Abschluss: Master of Science
Studienbeginn: Sommer- und Wintersemester
Studienform/-dauer: Vollzeit: 4 Semester
Studiengebühren: 695€ / Monat (Stand: Juni 2020 Anpassung möglich), Einschreibegebühr einmalig 100 €
Zulassungsvoraussetzungen
- Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 HmbHG
- Gemäß § 9 (4) des ab dem 01.09.2020 geltenden Psychotherapeutengesetzes wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss in Psychologie oder einem gleichwertigen Studiengang im Umfang von mindestens 180 CP gefordert, der von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist. Bei einem gleichwertigen Studienabschluss müssen die Lernergebnisse den inhaltlichen Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Psychotherapieausbildung und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entsprechen.
Studieninhalte
Das Profil des Masterstudiengangs Psychotherapie beruht auf drei Kompetenzfeldern:
- Erweiterte Fachkompetenzen: Störungs- und Verfahrenslehre Psychotherapie, Angewandte Psychotherapie, Dokumentation & Evaluation PT-Behandlungen, Vertiefung Psychologische Diagnostik und Begutachtung, Selbstreflexion
- Berufspraktische Kompetenzen: Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen und Älteren sowie bei Kindern und Jugendlichen, Ergänzende Methoden und Neuentwicklungen der Psychotherapie, Praktikum stationär/teilstationär und ambulant
- Wissenschaftliche und methodische Kompetenzen: Multivariate Verfahren, Forschungsmethoden und Psychotherapieforschung, Forschungsorientiertes Praktikum
Diese sind auf Grundlage der Approbationsordnung für Psychotherapeuten (PsychTh-ApprO) weiterhin in verschiedene Kompetenzbereiche unterteilt und entsprechend inhaltlich hinterlegt.
Weitere Infos zu den Studieninhalten und zu den verschiedenen Kompetenzbereichen erhalten Sie hier »
Perspektiven
Nach aktuellen epidemiologischen Studien steigt der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weiter. Demgegenüber kann aller Voraussicht nach der aktuelle Bestand an Psychotherapeuten nicht gehalten werden, wenn nicht höhere Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen entstehen. Eine aktuelle Studie über die viel zu hohen Wartezeiten bei ambulanter Psychotherapie weist eindrücklich auf die bestehenden Mängel hin. Dabei wird die volkswirtschaftliche Bedeutung von Psychotherapie mit nachgewiesener positiver Kosten-Nutzen-Relation nach wie vor erheblich unterschätzt.
Berufsfelder in der Psychotherapie sind unter anderem eine angestellte Tätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren, Kliniken, Beratungsstellen, im Strafvollzug und Maßregelvollzug oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Auch eine Tätigkeit als Supervisor, eine Lehrtätigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder eine Wissenschaftliche Laufbahn sind möglich.
Darüber hinaus können sich Absolventen in einer voraussichtlich fünfjährigen Fachweiterbildung zum Fachpsychotherapeuten spezialisieren, um eine vollständige Approbation zu erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Der Masterstudiengang Psychotherapie an der MSH befindet sich derzeit im Verfahren der berufsrechtlichen Anerkennung. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Verfahrens sind Bewerbungen möglich. Der Masterstudiengang Psychotherapie ist staatlich anerkannt und fachlich durch die AHPGS akkreditiert.
Für Bachelorabsolventen, die bereits einen Abschluss haben oder kurz vor Abschluss stehen, empfehlen wir, die Übergangsfristen zu nutzen und den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren. Eine anschließende Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, beispielsweise am HIP HafenCity Institut für Psychotherapie der MSH, führt gleichwertig zur Approbation.