Charakteristik und Ziele
Das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaften vermittelt Kompetenzen für Tätigkeiten in klinisch spezialisierten, administrativen, qualitätssichernden, beratenden, lehrenden und forschenden Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Studierenden erlernen die reflektierende Entscheidungsfindung im Rahmen der Planung, Durchführung und Evaluation von Versorgungs-, Forschungs- und Bildungsprozessen in den Gesundheitsberufen. Sie bearbeiten komplexe Aufgaben- und Fragestellungen inter- und transdisziplinär, theoriegeleitet sowie evidenzbasiert. Das Studium qualifiziert für Forschungs-, Beratungs- und Lehrtätigkeiten an Hochschulen, Fachhochschulen und Ausbildungszentren. Es handelt sich um ein auf beruflichen Erfahrungen aufbauendes Studienprogramm mit forschungs-orientiertem Profil.
Das Studium an einer Medizinischen Fakultät gewährleistet durch seine Anbindung an den klinischen Bereich der Universität (das Universitätsklinikum Halle und andere akademische Lehrkrankenhäuser) eine hohe Forschungsorientierung.
Gestützt wird dies durch die Einbindung des Studiengangs in das Zentrum für Evidenzbasierte Pflege im internationalen Netzwerk am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Instituten für Medizinstatistik und Epidemiologie.
Das weite Spektrum der studierenden Gesundheitsberufe ermöglicht eine interdisziplinäre und evidenzbasierte Ausrichtung des Studiums und qualifiziert für anspruchsvolle Tätigkeitsfelder im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Studierenden können, auf ihren beruflichen Erfahrungen und Forschungsinteressen aufbauend, eigene Forschungs- und Lehrprojekte konzipieren und umsetzen und einen Einblick in aktuelle Forschungsprojekte des Institutes gewinnen.
Akkreditierung
Der Master-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften ist akkreditiert. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Akkreditierungsrats.
Allgemeine Informationen
Studienabschluss | Master of Science |
---|---|
Charakteristik | Ein-Fach-Master |
Umfang | 120 LP |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Studienbeginn | Nur Wintersemester |
Studienform | Direktstudium, Vollzeitstudium |
Hauptunterrichtssprache | Deutsch |
Studiengebühren | keine |
Zulassungsbeschränkung | zulassungsbeschränkt (Uni-NC) mit Eignungsprüfung |
Studieren ohne Hochschulreife | nein |
Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen | ja (Details) |
Fakultät | Medizinische Fakultät |
Institut | Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft |
Berufsperspektiven
Das Studium vermittelt eine umfassende berufliche Handlungskompetenz für Tätigkeiten:
- in Bereichen des Managements und des Qualitätsmanagements der Gesundheitsforschung, -administration und -versorgung,
- im Rahmen der beruflichen Bildung an Schulen des Gesundheitswesens sowie im Hochschulbereich einschließlich der Bildungsforschung in den Gesundheitsberufen,
- in der Beratung klinischer Entscheidungen einschließlich Pflege-, Betreuungs-, Therapieexpertise in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens (inklusive Beratungsstellen),
- in der Antragstellung, Kalkulation und Verwaltung im Rahmen von Forschungsprojekten in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften,
- in der Leitung von multiprofessionellen Projektgruppen in den verschiedenen Settings der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, in Gremien der Gesundheits- und Pflegepolitik und in Institutionen der Gesundheitsversorgung,
- in der Planung, Durchführung und Evaluation von Projekten in den verschiedenen Settings der Gesundheitsberufe im Rahmen von Strategien und Maßnahmen der Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements,
- in der Mitgestaltung pflege- und gesundheitsökonomischer Zusammenhänge sowie Beratung gesundheitspolitischer Entscheidungsträger,
- in der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den unterschiedlichen Bereichen beruflicher Bildung einschließlich des Hochschulbereichs,
- in der Evidence-basierten Planung, Gestaltung, Evaluation und Reflexion von Informations-, Beratungs-, Anleitungs-, Schulungsangeboten für Patienten/Klienten und ihre Bezugspersonen.
Hinweis: Es handelt sich nicht um ein Studium für das Lehramt für Berufliche Schulen; der direkte Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt bzw. zur Staatsprüfung zur Zulassung als Lehrer/in an (staatlichen) Schulen des Gesundheitswesens ist nicht gegeben.
Struktur des Studiums
Ein-Fach-Master (120 LP)
- Pflichtmodule (35 LP)
- Wahlpflichtmodule im Wahlbereich "Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management" oder "Bildung und Didaktik in den Gesundheitsberufen und ihre Evidence" (55 LP)
- Masterarbeit (30 LP)
Es handelt sich um ein Vollzeitstudium in Blockwochenstruktur (i.d.R. eine Blockwoche pro Monat/ vier Blockwochen pro Semester). Die Termine der Blockwochen werden vor Studienbeginn bekanntgegeben.
Studieninhalt
Modulübersicht Gesundheits- und Pflegewissenschaften 120 LP
Die genauen Lehrinhalte, Lernziele, der Lehrstundenumfang, Modulvoraussetzungen und Modulleistungen können detailliert im Modulhandbuch bzw. in der Studien- und Prüfungsordnung nachgelesen werden.
Pflichtmodule (65 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Forschungsmethoden I | 10 | 1. |
Ethik, Wissenschaftstheorie & Forschungsmanagement | 5 | 1. |
Evidence-basierte berufsspezifische klinische Expertise | 5 | 2. |
Evidence-based Practice | 5 | 1. |
Evidence-based Practice & ihre Didaktik | 5 | 1. |
Gesundheits- und Wohlfahrtssysteme im internationalen Vergleich | 5 | 3. |
Masterarbeit | 30 | 4. |
Wahlpflichtmodule (55 LP)
Modulbezeichnung | LP | empf. Sem. |
---|---|---|
Wahlpflichtbereich I: Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management (55 LP) | ||
Pflichtmodule Wahlpflichtbereich I | ||
Forschungsmethoden II | 5 | 1. |
Qualitätsmanagement in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung | 5 | 1. |
Gesundheit in den Lebensphasen | 5 | 2. |
Epidemiologie | 5 | 2. |
Juristische Themenfelder in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung | 5 | 2. |
Personal- und Organisationsentwicklung in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung | 5 | 3. |
Pflege- und Gesundheitsökonomik | 5 | 3. |
Praktikum zum Thema "Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management" | 5 | 3. |
Wahlpflichtmodule Wahlpflichtbereich I | ||
Klinische Forschungsprojekte 1 (ein Modul ist zu wählen)
| 5 | 1. |
Klinische Forschungsprojekte 2 (ein Modul ist zu wählen)
| 10 | 2.-3. |
Wahlpflichtbereich II: Bildung und Didaktik in den Gesundheitsberufen und ihre Evidence (55 LP) | ||
Pflichtmodule Wahlpflichtbereich II | ||
Didaktik der Gesundheitsberufe I | 5 | 1. |
Qualitätsmanagement in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe | 5 | 1. |
Didaktik der Gesundheitsberufe II | 5 | 2. |
Hochschul- und Schulpraktikum | 5 | 2.-3. |
Juristische Themenfelder in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe | 5 | 2. |
Bildungsmanagement, Personal- und Organisationsentwicklung in den Bildungsprozessen der Gesundheitberufe | 5 | 3. |
Wahlpflichtmodule Wahlbereich I | ||
Forschungsprojekte I (ein Modul ist zu wählen)
| 5 | 1. |
Forschungsprojekte II (ein Modul ist zu wählen)
| 10 | 2.-3. |
Studienabschluss
Master of Science (M.Sc.)
Praktika
Im Wahlpflichtbereich I ist ein vierwöchiges forschungsorientiertes Praktikum (5 LP) abzuleisten.
Im Wahlpflichtbereich II bildet das Hochschul- und Schulpraktikum ein über zwei Semester laufendes eigenständiges Modul (15 LP) zum Ausbau der Lehrkompetenzen der Studierenden, das sowohl Lehrproben mit Hospitationen als auch begleitende Lehrveranstaltungen beinhaltet.
In beiden Wahlpflichtbereichen ist ein über drei Semester laufendes Forschungsprojekt in einer Arbeitsgruppe zu konzipieren, umzusetzen und publikationsreif abzuschließen. Die Übersicht auf der folgenden Seite zeigt den Studienablauf mit den angebotenen Modulen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Ein-Fach-Masters Gesundheits- und Pflegewissenschaften 120 LP ist der Nachweis
-
eines Abschlusses im Bachelor-Studiengang Gesundheits- oder Pflegewissenschaften (180 LP) oder eines anderen Bachelorstudienprogramms in einer vergleichbaren Fachrichtung wie zum Beispiel Gesundheits-, Pflege oder Medizinpädagogik; Gesundheits- oder Pflegemanagement; der Hebammenwissenschaft/-kunde; Ergotherapie; Logopädie; Physiotherapie und Psychologie sowie weiterer inhaltlich vergleichbarer Studiengänge mit mindestens 180 ECTS
-
oder – bei festgestellter Gleichwertigkeit – eines anderen ersten qualifizierenden Hochschulabschlusses in einer vergleichbaren Fachrichtung
Darüber hinaus muss eine abgeschlossene berufliche Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer und Erfahrungen in der Pflege, Betreuung oder Therapie von Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klientennachgewiesen werden.
Weiterhin wird die fachliche Eignung für den Studiengang in einer Eignungsprüfung geprüft. Der Antrag auf Teilnahme muss spätestens drei Wochen vor dem auf der Homepage bekanntgegebenen Termin im Prüfungsamt schriftlich (Post/ Email) eingereicht werden. Den aktuellen Termin und die Hinweise zur Eignungsfeststellungprüfung finden Sie auf der Internetseite des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft.
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet in Zweifelsfällen der Studien- und Prüfungsausschuss.
Bewerbung/Einschreibung
Der Ein-Fach-Master Gesundheits- und Pflegewissenschaft ist zurzeit zulassungsbeschränkt (Uni-NC).
- Mit einem deutschen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 15.7. über www.uni-halle.de/bewerben.
- Mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben Sie sich bitte bis 30.4. über www.uni-assist.de.
Ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt (Uni-NC) oder zulassungsfrei (ohne NC) ist, entscheidet die Uni Halle zu jedem Wintersemester neu. Jeweils ab Mai des Jahres wird die aktuelle Festlegung für das kommende Wintersemester an dieser Stelle (siehe auch Allgemeine Informationen) veröffentlicht.
Bewerber und Bewerberinnen, die das Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erst nach der Bewerbungsfrist vorlegen können, reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der zu erbringenden Gesamtleistungen ihres Studiums ein. Das Zeugnis muss bei der Einschreibung zum Wintersemester bis spätestens 31.01. des Folgejahres nachgereicht werden.
Beachten Sie bitte, dass vor der Bewerbung eine schriftlichen Prüfung zur Eignungsfeststellung erfolgreich abgelegt werden muss, und der Bescheid über die Eignung dem Zulassungsantrag beigefügt werden muss.
Master of Science (ID 266863)
- 01 Forschungsmethoden I (10 CP)
- 02 Ethik, Wissenschaftstheorie & Forschungsmanagement (5 CP)
- 03 Evidence-basierte berufsspezifische klinische Expertise (5 CP)
- 04 Evidence-based Practice (5 CP)
- 05 Evidence-based Practice & ihre Didaktik (5 CP)
- 06 Gesundheits- und Wohlfahrtssysteme im internationalen Vergleich (5 CP)
- 10-1A Klinische Forschungsprojekte (1): Evidenzbasierte therapeutische und pflegerische Praxis (5 CP, W)
- 10-1B Klinische Forschungsprojekte (1): Geriatrisch-gerontologisch pflegerische und therapeutische Maßnahmen (5 CP, W)
- 10-1C Klinische Forschungsprojekte (1): Therapeutische und pflegerische Maßnahmen in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation (5 CP, W)
- 10-1D Klinische Forschungsprojekte (1): Pflegerische und therapeutische Maßnahmen in der Onkologie (5 CP, W)
- 10-1E Klinische Forschungsprojekte (1): Hebammenwesen und Familienpflege (5 CP, W)
- 10-1F Klinische Forschungsprojekte (1): Biomedizinische Analytik/Radiologietechnologie/Funktionsdiagnostik (5 CP, W)
- 10-2A: Klinische Forschungsprojekte (2): Evidenzbasierte therapeutische und pflegerische Praxis (10 CP, W)
- 10-2B: Klinische Forschungsprojekte (2): Geriatrisch-gerontologische pflegerische und therapeutische Maßnahmen (10 CP, W)
- 10-2C: Klinische Forschungsprojekte (2): Therapeutische und pflegerische Maßnahmen in der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation (10 CP, W)
- 10-2D: Klinische Forschungsprojekte (2): Pflegerische und therapeutische Maßnahmen in der Onkologie (10 CP, W)
- 10-2E: Klinische Forschungsprojekte (2): Hebammenwesen und Familienpflege (10 CP, W)
- 10-2F: Klinische Forschungsprojekte (2): Biomedizinische Analytik/Radiologietechnologie/Funktionsdiagnostik (10 CP, W)
- 11 Forschungsmethoden II (5 CP, W)
- 12 Qualitätsmanagement in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 13 Gesundheit in den Lebensphasen (5 CP, W)
- 14 Epidemiologie (5 CP, W)
- 15 Juristische Themenfelder in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 16 Personal- und Organisationsentwicklung in Forschung und Praxis der Gesundheitsversorgung (5 CP, W)
- 17 Pflege- und Gesundheitsökonomie (5 CP, W)
- 18 Praktikum zum Thema "Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management" (5 CP, W)
- 18 Praktikum zum Thema `Gesundheits-, pflege- und therapiewissenschaftliche Expertise und ihr Management` (5 CP, W)
- 20-1A: Forschungsprojekte (1): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (5 CP, W)
- 20-1A: Klinische Forschungsprojekte (1): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (5 CP, W)
- 20-1B: Forschungsprojekte (1): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Angehörige (5 CP, W)
- 20-1B: Klinische Forschungsprojekte (1): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Angehörige (5 CP, W)
- 20-1C: Forschungsprojekte (1): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (5 CP, W)
- 20-1C: Klinische Forschungsprojekte (1): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (5 CP, W)
- 20-2A: Forschungsprojekte (2): Aus-, Fort- und Weiterbildung/Hochschulbildung (10 CP, W)
- 20-2B: Forschungsprojekte (2): Gesundheitsbezogene Bildungsangebote für Patientinnen/Patienten und Abgehörige (10 CP, W)
- 20-2C: Forschungsprojekte (2): Akademisierung/Bildungspolitik in den Gesundheitsberufen (10 CP, W)
- 21 Didaktik der Gesundheitsberufe I (5 CP, W)
- 22 Qualitätsmanagement in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe (5 CP, W)
- 23 Didaktik der Gesundheitsberufe II (5 CP, W)
- 24 Hochschul- und Schulpraktikum (15 CP, W)
- 25 Juristische Themenfelder in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe (5 CP, W)
- 26 Personal- und Organisationsentwicklung in den Bildungsprozessen der Gesundheitsberufe, Bildungsmanagement (5 CP, W)