StudiumFachbereicheRechtswissenschaften und WirtschaftswissenschaftenWirtschaftswissenschaftenGesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und VerwaltungDGUV Hochschule (HGU)Profil
Studienprofil

Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung

Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) / DGUV Hochschule (HGU)
Bachelor of Arts, dual / Bachelor of Arts, dual

Qualifizierung für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst eines Unfallversicherungsträgers

Dualer Bachelor-Studiengang (B.A.) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung

Im dualen Studium können Kompetenzen aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Rehabilitation, Medizin, Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungswissenschaften sowie Schlüsselkompetenzen erworben werden.

Thematische Schwerpunktsetzungen sind ab dem 5. Semester in folgenden Bereichen möglich:

  • Rehabilitation und Leistung
    (bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten),
  • Rechtliche Aspekte des Gesetzlichen Unfallversicherungswesens
    (Recht und Regress oder Zuständigkeit und Beitrag),
  • Management der Verwaltung
    (Personalmanagement oder Finanz- und Organisationsmanagement).

In der Bachelor-Arbeit wird eine praxisrelevante Fragestellung aus den Themenfeldern Recht, Rehabilitation oder Verwaltung bearbeitet.

Der Studiengang qualifiziert für eine gehobene Tätigkeit bei einem Unfallversicherungsträger.
Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad "Bachelor of Arts (B.A.)" erworben.

Studienorganisation

Das duale Studium ist als Blended-Learning-Format organisiert: Onlinephasen wechseln sich mit Präsenzphasen am Campus in Bad Hersfeld ab und werden durch das Selbststudium sowie die Trägerphasen ergänzt.
Die Trägerphasen sind Bestandteil der curricular verankerten Praxisphasen und ermöglichen von Beginn an eine enge Einbindung in die Unfallversicherungsträger. Diese duale Ausrichtung schafft eine direkte Verbindung zwischen Theorie und Praxis: Während die Hochschulphasen eine vertiefte Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen und praxisnahen Fragestellungen bieten, dienen die Praxisphasen dazu, verwaltungsspezifische Aufgaben kennenzulernen und zunehmend eigenständig zu übernehmen.

Studienschwerpunkte

Recht, Rehabilitation und Verwaltung

Studienverlauf

Die aktuellen Informationen über den Studienverlauf finden Sie auf der Webseite der DGUV Hochschule.

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Personen mit Interesse an rechtlichen Fragestellungen, ökonomischen und verwaltungsspezifischem Handeln sowie an medizinischen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Neben fachlichem Interesse sind kommunikative Kompetenzen, Teamfähigkeit und analytisches Denken hilfreiche Voraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme des Studiums muss eine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 60 HessHG (z. B. allgemeine
Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) und ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung vorliegen.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der betreffenden Prüfungsordnung geregelt.

Studienplätze

Ein Studienbeginn ist immer zum Wintersemester (Start 1. Oktober) möglich. Studieninteressierte bewerben sich direkt bei einem der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Bewerbungszeiträume können variieren.

Eine Übersicht der Studienplatzangebote finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder unter: www.dguv.de/karriere/uv-traeger/index.jsp

Berufliche Perspektiven

Der Studienabschluss qualifiziert in erster Linie für eine Tätigkeit im gehobenen Dienst eines Unfallversicherungsträgers, bietet aber ebenfalls vielfältige Einsatzmöglichkeiten in anderen Einrichtungen der Sozialversicherung oder ähnlichen Bereichen sonstiger Unternehmen. Das Berufsfeld ist breit gefächert und umfasst die professionelle Bewältigung komplexer Aufgaben bei der Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten sowie im Beitragswesen.

Hierzu zählt u.a. die optimale Betreuung von Versicherten bzw. von Unternehmen, insbesondere in den Bereichen

  • Versicherung (z.B. versicherte Personen, Prüfung von Versicherungsfällen),
  • Rehabilitation/Leistungen  (z.B. medizinische Versorgung, berufliche und soziale Teilhabe, Geldleistungen/Entschädigungen, Leistungen an Hinterbliebene, Persönliches Budget, Pflege),
  • Zuständigkeit/Finanzierung (z.B. Berechnung von Beiträgen).

Die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU), University of Applied Sciences, ist eine private, staatlich anerkannte Hochschule mit Sitz in Bad Hersfeld (Hessen) und einem weiteren Campus in Hennef (Nordrhein-Westfalen). Sie befindet sich in der Trägerschaft des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die HGU ist die zentrale Bildungseinrichtung mit begleitender Anwendungsforschung für die Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) in Rehabilitation, Sozialversicherung und Verwaltung und steht mit wesentlichen Teilen ihres Angebotes auch anderen Institutionen und Personen offen. Das Studienportfolio umfasst grundständige Studiengänge (Bachelor und Master) sowie berufsbezogene Zertifikatsprogramme für Fach- und Führungskräfte.

Zur Gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt neben der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einen selbstständigen Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems dar. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand werden von dem gemeinsamen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertreten. Die Mitglieder der DGUV versichern mehr als 78 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung von Versicherungsfällen.

Der wichtigste Auftrag der Unfallversicherungsträger ist die Prävention, also die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Tritt dennoch ein Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) ein, sind die Unfallversicherungsträger zuständig für die akute Heilbehandlung, die medizinische Rehabilitation sowie für die Gewährung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft einschließlich entsprechender Entgeltersatzleistungen. Verbleibt trotzdem ein dauernder Gesundheitsschaden, wird eine dem Grad der Schädigung entsprechende Rente an den Versicherten (oder seine Hinterbliebenen) gewährt.