

Name des Studienfachs: Politikwissenschaft - Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft
Abschluss: Master of Arts (M.A.), Master (120 LP)
Umfang: 120 LP
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: keine
Zugang: zulassungsfrei (freie Einschreibung)
Studieren ohne Abitur: Nein
Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Ja. [ mehr... ]
Fakultät: Philosophische Fakultät I
Institut: Institut für Politikwissenschaft und Japanologie
Der Masterstudiengang „Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft" bietet das theoretische und empirische Wissen sowie das handwerkliche Rüstzeug, um demokratische politische Prozesse zu erfassen und erfolgreich mit zu gestalten.In unserem Verständnis von Politikwissenschaft stellt die normative Durchdringung klassischer Texte und Untersuchungen zu Parlamenten, Staat und Gesellschaft eine unabdingbare Grundlage für das wissenschaftliche Studium dar. So ist die Beschäftigung mit Originalliteratur z.B. von Walter Bagehot, John Stuart Mill und Max Weber fester Bestandteil des Master-Studiums. Mindestens ebenso ausführlich wird der aktuelle Stand empirischer Forschung reflektiert. Die Studierenden werden so zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten und der kritischen Einordnung von Forschungsergebnissen sowie der systematischen Analyse von politischen Prozessen, Institutionen und Organisationen befähigt.
Zugleich legen wir großen Wert auf Fähigkeiten und Methoden, die die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, in der Berufspraxis erfolgreich, eigenständig und kreativ tätig zu sein. Dazu gehört es, sich kurzfristig in neue Themenbereiche einzuarbeiten, vielfältige Informationsquellen auszuwerten, Ergebnisse systematisch aufzubereiten und sie vermitteln zu können. Dies erfolgt nicht nur als „Learning by Doing", sondern auch durch eine strukturierte Anleitung und regelmäßiges Feedback. Auf Teamfähigkeit wird besonderer Wert gelegt.
Mit der engen Verbindung von Theorie und Praxis nehmen es auch die Lehrenden im Institut für Politikwissenschaft selbst sehr ernst: Neben ihrer forschenden Tätigkeit sind sie bundesweit als Berater von Politik und Verwaltung tätig, kommentieren in Rundfunk- und Printmedien aktuelles politisches Geschehen und sind in der Wissenschaft national und international hochgradig vernetzt.
Regelmäßig finden am Institut für Politikwissenschaft Gastvorträge von Praktikern aus Parlamenten, Regierungen, Verwaltung und Medien statt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird von der Philosophischen Fakultät I der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen.
Absolventinnen und Absolventen des Masters in „Parlamentsfragen und Zivilgesellschaft" sind für ein breites Spektrum an Berufsfeldern qualifiziert:
Der Studiengang wendet sich an Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen der Politikwissenschaft, Soziologie und Kommunikationswissenschaft. Über die Zulassung nach Absolvieren vergleichbarer Fächer entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss. Voraussetzung für den Masterstudiengang ist der Nachweis eines mindestens mit „gut" bewerteten Abschlusses ab 90 Leistungspunkten. Bei Studienbeginn müssen Kenntnisse der englischen Sprache (entsprechend Sprachzertifikat UNIcert II) nachgewiesen werden.
Der Masterstudiengang unterliegt zur Zeit keiner Zulassungsbeschränkung.
Bewerbungsfrist: 31.08./ Die Unterlagen sollten zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen bereits bis zum 1.6. eingereicht werden.
Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich bitte bis zum 30.4. über www.uni-assist.de.
Die aktuellen und detaillierten Hinweise zur Bewerbung entnehmen Sie bitte ab April den Bewerberseiten der Universität im Internet. Siehe Link im nebenstehenden grünen Feld.
Studienbeginn ist im Wintersemester.
4 Semester
Der Studiengang ist als Ein-Fach-Master mit 120 Leistungspunkten angelegt.
Er setzt sich zusammen aus:
Ein Leistungspunkt (LP) entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitung, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten und Präsentationen sowie Hausarbeiten.
Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Einheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (ausgedrückt in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
| Modultitel | LP | Sem. |
|---|---|---|
| Parteiendemokatie | 5 | 1. |
| Politische Partizipation | 5 | 1. |
| Binnenorganisation von Parlamenten | 5 | 1. |
| Theorien der Zivilgesellschaft und bürgerschaftlichen Engagements | 5 | 1. |
| Ökonomie I und II* | 10 | 1.+3. |
| Staatsrecht I und II** | 10 | 1.+4. |
| Governance und Gewaltenteilung | 10 | 2. |
| Parlamentarismus | 10 | 2. |
| Konzepte des parlamentarischen und des außerparlamentarischen Raums | 10 | 2. |
| Parlamentspraktikum | 10 | 3. |
| Theorien politischen Wandels | 5 | 4. |
| Repräsentanten und Repräsentierte | 5 | 4. |
| Mater-Arbeit | 30 | 3.+4. |
* Für Ökonomie I und II kann aus verschiedenen Modulen der Volkswirtschaftslehre gewählt werden.
** Begleitend zu den Vorlesungen muss eine Arbeitsgemeinschaft mit abschließender Klausur besucht werden (entweder zu Staatsrecht I oder Staatsrecht II).Weitere Details zu den Anforderungen finden Sie im Modulhandbuch des Studienganges (www.politik.uni-halle.de).
Fester Bestandteil des Master-Programms ist ein achtwöchiges Parlamentspraktikum auf Bundes- oder Landesebene, das auch im parlamentsnahen Bereich abgeleistet werden kann. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz.In der Regel liegt das Praktikum im 3. Semester. Sein Umfang beträgt 300 Stunden bzw. 8 Wochen. Es wird als eigenständiges Modul mit 10 Leistungspunkten in den Studiengang integriert.
Zum Abschluss ihres Studiums erstellen die Studierenden eine wissenschaftliche Master-Arbeit. Sie ist obligatorisch und bildet zusammen mit ihrer mündlichen Verteidigung ein Modul im Umfang von 30 Leistungspunkten.Die Verteidigung findet nach Begutachtung der Master-Arbeit statt und dauert in der Regel 45 Minuten. In der mündlichen Verteidigung zeigen die Studierenden, dass sie die Ergebnisse aus der Master-Arbeit darzustellen wissen sowie diese im Gespräch problem- und anwendungsbezogen diskutieren und vertiefen können.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Einzelheiten des Studieninhalts und -ablaufs sowie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt an die Fachstudienberatung des Institutes.
Institut für Politikwissenschaft und Japanologie
Emil-Abderhalden-Str. 7
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5524211/ -16
sven.siefken@politik.uni-halle.de
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Politikwissenschaft und Japanologie
06099 Halle (Saale)
Prüfungsamt
Emil-Abderhalden-Str. 9
06108 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5524005
Telefax: (0345) 5527122
mandy-katrin.langosch@philfak1.uni-halle.de
Sprechzeiten:
Di 10:00-12:00, 14:00-16:00 Uhr,
Do 10:00-12:00, 15:00-16:00 Uhr
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät I
Emil-Abderhalden-Str. 9
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 55-24003
Telefax: 0345 55-27419
anja.tettenborn@philfak1.uni-halle.de
Di 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Do 10:00 - 12:00 Uhr u 15:00 - 16:00 Uhr
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Studienbotschafter, d.h. Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beraten Studieninteressierte, Bewerber, Eltern und Lehrer zu allen Fragen rund um das Studium an der Uni Halle sowie zum Leben in der Händelstadt Halle (Saale). Wir sind erreichbar Montag bis Freitag von 17 bis 20 Uhr unter Telefon: 0345 / 55 - 215 50 oder 0345 / 55 - 215 51 bzw. per Mail: studyphone@uni-halle.de Das StudyPhone ist ein Service im Rahmen der Kampagne "ich will wissen!" - siehe auch www.ich-will-wissen.de |
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