

Name des Studienfachs: Medizin
Abschluss: Staatsexamen (St.-Ex.), Staatsexamen (außer Lehrämter)
Umfang: - LP
Regelstudienzeit: 13 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: keine
Zugang: zulassungsbeschränkt, Hochschulstart.de (ZVS)
Studieren ohne Abitur: Nein
Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Nein
Fakultät: Medizinische Fakultät
Institut: -
Studienprofil als PDF: Medzin und Pharmazie
ist in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung.
Der Studiengang Medizin unterliegt an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese den Studiengang anbieten, einer Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus).
Deshalb erfolgt eine Bewerbung grundsätzlich über eine zentrale Vergabestelle, über Hochschulstart.
Die Immatrikulation zum ersten Fachsemester erfolgt ausschließlich zum Wintersemester.
Bewerbungsfristen sind zum Wintersemester der 31.05. bzw. der 15.07.
(nur für Bewerber, die ihr Abiturzeugnis nach dem 15.1. des Jahres erwerben).
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt zu 20% nach der Abiturdurchschnittsnote, zu 20% nach der Wartezeit (Anzahl der seit Erwerb der Hochschulreife vergangenen Halbjahre abzüglich von Studiensemestern) und zu 60 % im Rahmen eines Hochschulauswahlverfahrens (AdH).
Um in das AdH der MLU zu kommen, muss man bei der Wahl der Studienorte die MLU an erster, zweiter oder dritter Ortspräferenz nennen.
Alle Bewerber im AdH der MLU werden in eine Rangfolge gebracht. Diese ergibt sich durch die Abiturdurchschnittsnote. Durch die Teilnahme am „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS) kann man die Abiturdurchschnittsnote verbessern. Eine Verschlechterung ist ausgeschlossen. Sofern das vorgelegte TMS-Ergebnis besser als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ist, wird eine neue gewichtete Durchschnittsnote gebildet, in die zu 51 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 49 % das TMS-Ergebnis einfließt. Das Berechnungsergebnis wird nicht gerundet. Die Teilnahme am TMS ist freiwillig und kostenpflichtig.
Informationen und Anmeldung zum TMS bei der TMS-Koordinationsstelle: www.tms-info.org
Wird eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Ausbildungsberufe Altenpfleger/in, Arzthelfer/in, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in, Augenoptiker/in, Ergotherapeut/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopäde/Logopädin, Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in, Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in, Physiotherapeut/in Rettungsassistent/ -in nachgewiesen, verbessert sich die Abi-Durchschnittsnote um 0,1.
Aktuelle Informationen zur Bewerbung und zum Auswahlverfahren werden ab April des Jahres im Internet unter folgenden Seiten veröffentlicht:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/studium/hochschulstart.htm
Studienaufbau und -inhalt sind geregelt in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27.06.2002 (BGBl. I S. 2405). Das Studium gliedert sich in einen ersten Studienabschnitt (4 Semester), einen zweiten Studienabschnitt (6 Semester) sowie das Praktische Jahr. Die Vermittlung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen wird auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte konzentriert. Die Lehre erfolgt weitgehend fächerübergreifend, der Lehrstoff der praktischen Übungen ist an den Anforderungen der ärztlichen Praxis ausgerichtet. Soweit möglich und zweckmäßig, werden die Studierenden während der Ausbildung am Krankenbett auf den Stationen in den Klinikalltag einbezogen. Näheres über den Inhalt der einzelnen Studienabschnitte und der Prüfungen enthalten die nächsten Absätze.
sind folgende praktische Übungen, Kurse und Seminare zu belegen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen ist:
Der Erwerb von Leistungsnachweisen in sämtlichen genannten Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
ist vor Studienbeginn oder während der vorlesungsfreien Zeiten des Studiums in einem Krankenhaus abzuleisten und bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen.
(Mindestdauer: 8 Doppelstunden) ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen.
Der erste Studienabschnitt Vorklinisches Studium schließt mit dem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (1. Staatsexamen) ab.
Der bestandene Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts.
schließt mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (2. Staatsxamen) ab.
Im Klinischen Studium sind durch Leistungsscheine die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fächern, Querschnittsbereichen und Blockpraktika nachzuweisen:
| Allgemeinmedizin | Frauenheilkunde Geburtshilfe |
Orthopädie |
| Anästhesiologie | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | Pathologie |
| Arbeitsmedizin Sozialmedizin |
Humangenetik | Pharmakologie Toxikologie |
| Augenheilkunde | Hygiene Mikrobiologie Virologie |
Psychologie und Psychotherapie |
| Chirurgie | Innere Medizin | Psychosomatische Medizin |
| Dermatologie Venerologie |
Kinderheilkunde | Rechtsmedizin |
| Klinische Chemie, Labordiagnostik |
Neurologie | Urologie |
Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Allgemeinmedizin
Weiterhin ist noch ein Wahlpflichtfach aus dem angebotenen Wahlpflichtkatalog obligatorisch.
Das Bestehen sämtlicher Leistungsnachweise ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Studienabschnitt - dem Praktischen Jahr - und für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
ist nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während der vorlesungsfreien Zeiten des zweiten Studienabschnitts bis zum Beginn des Praktischen Jahres abzuleisten und bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen. Sie hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Famulatur wird abgeleistet
als letztes Jahr des Medizinstudiums umfasst bis zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen in einer Universitätsklinik oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus. Es gliedert sich in drei Abschnitte von je 16 Wochen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete).
Der Nachweis der regelmäßigen und ordnungsgemäßen Teilnahme an der Ausbildung im Praktischen Jahr ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
schließt das Medizinstudium ab (2. Staatsexamen).
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Einzelheiten des Studieninhalts und -ablaufs sowie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt an die Fachstudienberatung des Institutes.
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