studieren.destudieren.de
1997 - 2012
studieren.de
© xStudy SE
Auf dem Uniplatz kann man sich entspannen.
Kontakt zur Hochschule
Möchtest Du weitere Infos? Fülle dieses Formular aus und die Hochschule meldet sich bei Dir.
 
Name
E-Mail
 

Medizin-Ethik-Recht (M.mel.) (M 120)

Allgemeine Informationen

Name des Studienfachs: Medizin - Ethik - Recht
Abschluss: (), Master (120 LP)
Umfang: 120 LP
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: 300.00 EUR pro Semester
Zugang: zulassungsbeschränkt, Uni-NC

Studieren ohne Abitur: Nein

Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Ja. [ mehr... ]

Fakultät: Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Institut: Interdisziplinäres Zentrum Medizin - Ethik - Recht

Studienprofil als PDF: Rechtswissenschaften


Charakteristik und Ziele des Master-Studienprogramms Medizin - Ethik - Recht mit 120 Leistungspunkten

Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei dem Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.

Besonderheiten des Studienganges

Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.

Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.

Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.

In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität Halle-Wittenberg.

Studienabschluss

Master of Medicine, Ethics and Law (M.mel.)

Berufsfelder

  • Medizinrecht
  • Bundesärztekammer
  • Landesärztekammern
  • Krankenhausleitung/ -verwaltung
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Wirtschaftsberatung
  • Pharmaunternehmen oder Arzneimittelhersteller

Studienvoraussetzungen

Der Master-Studiengang mit 120 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss von 180 Leistungspunkten in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen.Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbständigen Arbeiten voraus.

Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Für den Master-Studiengang „Medizin-Ethik-Recht" besteht eine universitäre Zulassungsbeschränkung. Um die besondere Qualität der Ausbildung zu sichern, ist der Studiengang auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.

Bewerbungsfristen: 15.07./ Die Unterlagen sollten zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen bereits bis zum 1.6. eingereicht werden.

Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich bitte bis zum 30.4. über www.uni-assist.de.

Die aktuellen und detaillierten Hinweise zur Bewerbung entnehmen Sie bitte ab April den Bewerberseiten der Universität im Internet. Siehe Link im nebenstehenden grünen Feld.

Studienbeginn

Wintersemester (im Oktober eines jeden Jahres)

Regelstudienzeit

vier Semester

Studiengebühren

Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang „Medizin-Ethik-Recht“ beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Semester 300,00 €.
Für das zu absolvierende Einführungspraktikum im ersten Semester werden keine Studiengebühren erhoben.

Studienstruktur

Medizin-Ethik-Recht als 4-semestriger Master (120 LP)

Master-Arbeit 15 LP
Einführungspraktikum 30 LP
Pflichtmodul 10 LP
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich 20 LP
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich 45 LP

Erläuterungen

LP = Leistungspunkte:
Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei 900 Arbeitsstunden pro Semester entspricht das 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.

Module:
Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.

Studieninhalt

Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:

• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation

Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.

ModulbezeichnungLPLeistungSem.
Einführungspraktikum 30 Bericht WS
Pflichtmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe
Einführung:
Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik
10 Klausur oder mündliche Prüfung SS
Pflichtmodul für Ethische Qualifikationsgruppe
Einführung:
Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin
10 Klausur oder mündliche Prüfung SS
Pflichtmodul für Juristische Qualifikationsgruppe
Einführung:
Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik
10 Klausur oder mündliche Prüfung SS
Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen
(20 LP von 25 LP)
case studies 5 Klausur oder mündliche SS oder WS
Ethik 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat SS oder WS
Medizinrecht 5 Klausur oder Referat SS oder WS
Sozialrecht 5 Klausur oder Referat SS oder WS
Praktische Philosophie 5 Klausur oder mündliche Prüfung WS
Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen
(45 LP von 75 LP)
Rechtsmedizin 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat SS oder WS
Klinische Philosophie 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat WS
Pflegerecht 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat SS oder WS
Profilbildung Praktische Philosophie 5 Klausur oder mündliche Prüfung WS
Theologie 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat SS oder WS
Verfassungs- und Gesundheitsrecht 5 Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat SS oder WS
Projekt 5 Projektarbeit SS oder WS
Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht 5 Klausur SS oder WS
Gesundheitsökonomik 5 Klausur oder mündliche Prüfung SS
Strafrecht 5 Klausur oder Referat oder Hausarbeit WS und SS
Forschungsmanagement 5 Projektpräsentation/ Referat WS
Ethik und Wissenschaftstheorie 5 Klausur SS
Public Health in den Lebenslagen 10 Klausur WS
Master-Arbeit 15
WS

Praktika

Während ihres Studiums müssen die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum kann auch in begründeten Ausnahmefällen in zwei Teilabschnitte geteilt werden. Ziel des Pflichtpraktikums ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben. Studierende mit ethischer und juristischer Qualifikation müssen dieses Praktikum in einer Klinik absolvieren. Studierende mit medizinischer Qualifikation müssen dieses Praktikum bei einer Krankenhausleitung/ -verwaltung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, der Geschäftsstelle einer Ethikkommission, bei Gericht in einem mit Arzthaftungssachen befassten Spruchkörper, einem Sozialgericht, einem mit Arzthaftungssachen befassten Dezernat der Staatsanwaltschaft oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt, absolvieren.

Die Master-Arbeit

Die Master-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 15 LP. Das Thema der Master-Arbeit wird in der Regel ab Beginn des zweiten Semesters ausgegeben. Die Master-Arbeit ist dann innerhalb einer Frist von sechs Monaten einzureichen.

Kontakt:

Fachstudienberater

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Einzelheiten des Studieninhalts und -ablaufs sowie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt an die Fachstudienberatung des Institutes.

Kontakt

Dr. Kerstin Junghans

Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
Raum 0.30
06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5523142

Sprechzeiten:
Mi 13:00-14:30 Uhr

Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht
06099 Halle (Saale)


Zuständiges Prüfungsamt

Kontakt

Anja Braunroth

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Große Steinstr. 73
06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 55233-10/ -11/ -12
Telefax: (0345) 5527183

Sprechzeiten:
Dienstag 9:00 - 11:30 Uhr (ohne Termin) & 13:00 -15:30 Uhr (mit Termin)
Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr (mit Termin)

Sekretariat:
Dienstag 9:00 - 11:30 Uhr & 13:00 -15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 11:30 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr

Kontakt

Anne Jahn

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Große Steinstr. 73
06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5523312
Telefax: (0345) 5527183

Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Antje Remeth

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Große Steinstr. 73
06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5523311
Telefax: (0345) 5527183

Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr & 13:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Ass. jur. Petra Textor

Juristischer Bereich
Universitätsplatz 10a (Thomasianum), Dekanat
06108 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5523156

Sprechzeiten:
Mo und ​Do 13:00-15:00 Uhr und nach Vereinbarung

 

logo-StudyPhoneStudyPhone - Telefon-und Mailhotline

Studienbotschafter, d.h. Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beraten Studieninteressierte, Bewerber, Eltern und Lehrer zu allen Fragen rund um das Studium an der Uni Halle sowie zum Leben in der Händelstadt Halle (Saale).

Wir sind erreichbar Montag bis Freitag von 17 bis 20 Uhr unter

Telefon: 0345 / 55 - 215 50 oder 0345 / 55 - 215 51

bzw. per Mail: studyphone@uni-halle.de

Das StudyPhone ist ein Service im Rahmen der Kampagne "ich will wissen!" - siehe auch www.ich-will-wissen.de

 


 

Benutz\
 

 

Studienprofil-347-2601-151777

 

Hochschulpartner