

Name des Studienfachs: Medizin - Ethik - Recht
Abschluss: (), Master (120 LP)
Umfang: 120 LP
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: 300.00 EUR pro Semester
Zugang: zulassungsbeschränkt, Uni-NC
Studieren ohne Abitur: Nein
Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Ja. [ mehr... ]
Fakultät: Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut: Interdisziplinäres Zentrum Medizin - Ethik - Recht
Studienprofil als PDF: Rechtswissenschaften
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizin-ethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Bei dem Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht handelt es sich um einen gebührenpflichtigen, weiterbildenden und nicht-konsekutiven Master-Studiengang. Er ist im Profil eher forschungsorientiert.
Das interdisziplinär angelegte Lehrprogramm vermittelt den Studierenden Einblicke in die Schnittpunkte von Medizin, Ethik und Recht.
Im medizinischen Bereich wird den Studierenden die Praxis, in Form von case studies, sowie die Theorie einer ärztlichen Tätigkeit durch Vorlesungen in z.B. Rechtsmedizin und Anatomie vermittelt.
Juristisch erwartet die Studierenden die Bandbreite des Medizinrechtes von der Arzthaftung über die rechtliche Ausgestaltung der Embryonenforschung, Anforderungen an eine Patientenverfügung, die Problematik des Transplantationsrechts bis hin zur Zuzahlung in die gesetzliche Krankenversicherung.
In der ethischen Diskussion nähern sich die Teilnehmer den umstrittenen Kernfragen, wie z.B. des menschlichen Willens, der Autonomie des Menschen oder Grundfragen der Moral. Alle drei Bereiche bieten zusammen die Chance vertiefte Kenntnisse medizinethischer, bioethischer und rechtlicher Fragestellungen zu erwerben und damit einen weiteren wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss zu erhalten. Die Dozentinnen und Dozenten sind ausgewiesene Experten aus der praktischen und theoretischen Medizin, der medizinrechtlichen Praxis sowie Lehrende der Universität Halle-Wittenberg.
Master of Medicine, Ethics and Law (M.mel.)
Der Master-Studiengang mit 120 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss von 180 Leistungspunkten in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswirtschaftslehre, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen.Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt über den durchschnittlichen Anforderungen liegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbständigen Arbeiten voraus.
Für den Master-Studiengang „Medizin-Ethik-Recht" besteht eine universitäre Zulassungsbeschränkung. Um die besondere Qualität der Ausbildung zu sichern, ist der Studiengang auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.
Bewerbungsfristen: 15.07./ Die Unterlagen sollten zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen bereits bis zum 1.6. eingereicht werden.
Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss bewerben sich bitte bis zum 30.4. über www.uni-assist.de.
Die aktuellen und detaillierten Hinweise zur Bewerbung entnehmen Sie bitte ab April den Bewerberseiten der Universität im Internet. Siehe Link im nebenstehenden grünen Feld.
Wintersemester (im Oktober eines jeden Jahres)
vier Semester
Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang „Medizin-Ethik-Recht“ beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Semester 300,00 €.
Für das zu absolvierende Einführungspraktikum im ersten Semester werden keine Studiengebühren erhoben.
| Master-Arbeit | 15 LP |
| Einführungspraktikum | 30 LP |
| Pflichtmodul | 10 LP |
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich | 20 LP |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich | 45 LP |
LP = Leistungspunkte:
Ein Leistungspunkt entspricht dem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Bei 900 Arbeitsstunden pro Semester entspricht das 30 Leistungspunkten. Zu den Arbeitsstunden gehören der Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitungszeiten, Praktika, die Prüfungsvorbereitung, das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten.
Module:
Module bilden die Bausteine eines Studienprogramms. Sie sind inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten. Module können aus verschiedenen Lehr- und Lernformen bestehen (Vorlesung, Übung, Seminar, Projektseminar, Selbststudium, Projektarbeit etc.). Das Volumen der Module (in LP) bestimmt sich über den Arbeitsaufwand der Studierenden.
Während ihres Studiums sind die Studierenden einer der folgenden Qualifikationsgruppen zugeordnet:
• medizinische Qualifikation
• ethische Qualifikation
• juristische Qualifikation
Die Qualifikationsgruppe bestimmt, welche Pflichtmodule die Studierenden zu belegen haben. Die Qualifikationsgruppe bestimmt außerdem den Inhalt des Pflichtpraktikums, das die Studierenden des Studiengangs Medizin-Ethik-Recht zu absolvieren haben.
| Modulbezeichnung | LP | Leistung | Sem. |
|---|---|---|---|
| Einführungspraktikum | 30 | Bericht | WS |
| Pflichtmodul für Medizinische Qualifikationsgruppe | |||
| Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Ethik |
10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
| Pflichtmodul für Ethische Qualifikationsgruppe | |||
| Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Recht und Medizin |
10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
| Pflichtmodul für Juristische Qualifikationsgruppe | |||
| Einführung: Kolloquium und 2 konkrete Vorlesungen in Medizin und Ethik |
10 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
| Wahlpflichtmodule im Grundlagenbereich für alle Qualifikationsgruppen (20 LP von 25 LP) |
|||
| case studies | 5 | Klausur oder mündliche | SS oder WS |
| Ethik | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | SS oder WS |
| Medizinrecht | 5 | Klausur oder Referat | SS oder WS |
| Sozialrecht | 5 | Klausur oder Referat | SS oder WS |
| Praktische Philosophie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | WS |
| Wahlpflichtmodule im Spezialisierungsbereich für alle Qualifikationsgruppen (45 LP von 75 LP) |
|||
| Rechtsmedizin | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | SS oder WS |
| Klinische Philosophie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | WS |
| Pflegerecht | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | SS oder WS |
| Profilbildung Praktische Philosophie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | WS |
| Theologie | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | SS oder WS |
| Verfassungs- und Gesundheitsrecht | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung oder Referat | SS oder WS |
| Projekt | 5 | Projektarbeit | SS oder WS |
| Vertiefung in Medizin-Ethik-Recht | 5 | Klausur | SS oder WS |
| Gesundheitsökonomik | 5 | Klausur oder mündliche Prüfung | SS |
| Strafrecht | 5 | Klausur oder Referat oder Hausarbeit | WS und SS |
| Forschungsmanagement | 5 | Projektpräsentation/ Referat | WS |
| Ethik und Wissenschaftstheorie | 5 | Klausur | SS |
| Public Health in den Lebenslagen | 10 | Klausur | WS |
| Master-Arbeit | 15 | WS | |
Während ihres Studiums müssen die Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit ein vierwöchiges Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum kann auch in begründeten Ausnahmefällen in zwei Teilabschnitte geteilt werden. Ziel des Pflichtpraktikums ist es, den Studierenden einen Einblick in die praktische Arbeit der Kernfächer des Studiengangs zu geben. Studierende mit ethischer und juristischer Qualifikation müssen dieses Praktikum in einer Klinik absolvieren. Studierende mit medizinischer Qualifikation müssen dieses Praktikum bei einer Krankenhausleitung/ -verwaltung, einem Sozialversicherungsträger, einem Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Rechtsabteilung einer Ärztekammer, der Geschäftsstelle einer Ethikkommission, bei Gericht in einem mit Arzthaftungssachen befassten Spruchkörper, einem Sozialgericht, einem mit Arzthaftungssachen befassten Dezernat der Staatsanwaltschaft oder bei einem Rechtsanwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt in medizinrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragen besitzt, absolvieren.
Die Master-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 15 LP. Das Thema der Master-Arbeit wird in der Regel ab Beginn des zweiten Semesters ausgegeben. Die Master-Arbeit ist dann innerhalb einer Frist von sechs Monaten einzureichen.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Einzelheiten des Studieninhalts und -ablaufs sowie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt an die Fachstudienberatung des Institutes.
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