

Name des Studienfachs: Erziehungswissenschaft
Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor (180 LP)
Umfang: 180 LP
Regelstudienzeit: 6 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Studiengebühren: keine
Zugang: zulassungsbeschränkt, Uni-NC
Studieren ohne Abitur: Ja
Spezifische Zugangsvoraussetzungen: Nein
Fakultät: Philosophische Fakultät III
Institut: Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik
Studienprofil als PDF: Erziehungswissenschaften
Ziel des Studiengangs ist es die Studierenden auf eine Tätigkeit in verschiedenen pädagogischen Handlungsfeldern (z.B. in Vereinen und Verbänden, Verwaltungen, Diensten u. Einrichtungen der Sozialen Arbeit, der Erwachsenenbildung oder der Behindertenhilfe und Rehabilitation) vorzubereiten.
Der Studiengang bildet damit nicht nur die Grundlage für eine berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen, erwachsenenbildnerischen sowie gesundheits‐ und rehabilitationspädagogischen Handlungsfeldern, sondern ebenso für eine Weiterqualifikation im vertiefenden Masterstudiengang Erziehungswissenschaft: Professionalität und Bildungsforschung.
Im Studiengang Erziehungswissenschaft werden grundlegende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Erziehungswissenschaft, unterschiedlicher pädagogischer Professionsbereiche sowie der erziehungswissenschaftlichen Forschungsmethoden vermittelt. Die Studierenden erwerben dabei ein grundlegendes Verständnis erziehungswissenschaftlicher Problemstellungen und Denkansätze sowie erziehungswissenschaftlicher Forschungsmethoden. Vor diesem Hintergrund sollen die Studierenden dazu befähigt werden, pädagogische Probleme zu erkennen und nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten. Darüber hinaus bilden die professionellen Studienanteile die Möglichkeit, grundlegende und vertiefende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Sozialpädagogik zu erwerben und in diesem Zusammenhang pädagogische Handlungskompetenzen aufzubauen. Ergänzt wird dies durch Kenntnisse im Bereich der Erwachsenenbildung sowie der Rehabilitationspädagogik. Durch die Kombination dieser Wissens- und Kompetenzbereiche sollen die Studierenden auf ihre künftigen Tätigkeiten und Aufgaben im Erziehungs‐, Bildungs- und Sozialwesen oder in einem weiterqualifizierenden Studiengang, insbesondere im Hallenser Masterstudiengang " Erziehungswissenschaft: Professionalität und Bildungsforschung" vorbereitet werden.
Der Bachelor Erziehungswissenschaft kann in zweifacher Weise studiert werden.
Zum einen als Ein-Fach-Studiengang mit einem Umfang von 180 Leistungspunkten. In dieser Variante wird ausschließlich das Fach Erziehungswissenschaft studiert.
Zum anderen besteht die Möglichkeit Erziehungswissenschaft als Teil eines Zwei-Fach-Studiengangs zu studieren. In dieser Variante wird Erziehungswissenschaft in Kombination mit einem weiteren Fach studiert. Beide Fächer haben dann einen Umfang von je 90 Leistungspunkten.
Als Kombinationsfächer kommen prinzipiell alle an der Universität Halle angebotenen Fächer, die einen Umfang von 90 Leistungspunkten aufweisen, in Frage. Empfehlenswert sind insbesondere Soziologie, Politikwissenschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften sowie Ethnologie.
BA 180: Bachelor of Arts Erziehungswissenschaft
BA 90: Der Abschluss wird durch das Studienfach bestimmt, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird. Verfasst man die
Bachelorarbeit im Fach Erziehungswissenschaft, so erwirbt man den akademischen Grad eines Bachelor of Arts.
Für den Bachelorstudiengang im Fach Erziehungswissenschaft BA 180 und BA 90 ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) Voraussetzung für die Studienaufnahme.
Unter entsprechenden Voraussetzungen haben Bewerber ohne Hochschulreife die Möglichkeit, über eine Feststellungsprüfung die Zugangsvoraussetzung zu erwerben.
Hinweise zur Feststellungsprüfung
Über die endgültigen Festlegungen zu Zulassungsbeschränkungen (NC) wird zu jedem Wintersemester neu entschieden.
Für die Bachelorprogramme Erziehungswissenschaft BA 180 und BA 90 bestehen zurzeit universitätsinterne Zulassungsbe-schränkungen (Uni-NC). Die Bewerbung erfolgt bis zum 15.7. über ein Online-Portal der Universität.
Zu den Details der Bewerbung bzw. Einschreibung informieren Sie sich bitte ab April im Internet unter den Seiten des Immatrikulationsamts.
Beachten Sie bitte nebenstehende Links im grünen Feld.
Im Ein-Fach-Bachelor-Studiengang (180 LP) stehen nach dem überwiegend zur Einführung in verschiedene pädagogische Themenfelder und Teildisziplinen (Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Rehabilitationspädagogik) dienenden ersten und zweiten Semester vor allem erziehungswissenschaftliche und sozialpädagogische Problemstellungen im Zentrum des Studiums. Darüber hinaus stellen erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden sowie rechtliche und organisatorische Aspekte pädagogischen Handelns wichtige Studienanteile dar. Die Praxisphase im 4. bzw. 5. Semester ermöglicht zudem einen vertiefenden Einblick in ein ausgewähltes pädagogisches Handlungsfeld. Das Studium wird mit einer schriftlichen Bachelorarbeit im 6. Semester abgeschlossen.
| Modultitel | LP | Semester |
|---|---|---|
| I. Allgemeine Pflichtmodule Teil 1 (85 LP) | ||
| A: Einführung in das erziehungswissenschaftliche Studium | 5 | 1. |
| B1: Einführung in das wissenschaftliche Denken und Arbeiten (FSQ) | 5 | 2. |
| C1: Gesell. polit. und kult. Bed. von Erziehung, Bildung von Sozialisation | 10 | 2.-3. |
| F1:Einführung in die Soziologie der Bildung und Erziehung | 5 | 2.-3. |
| F2: Grundlagen der Pädagogischen Psychologie | 5 | 2.-3. |
| C2: Aspekte historisch-systematischer Erziehungswissenschaft | 10 | 3.-4. |
| D2: Quantitative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 3.-4. |
| E: Recht, Verwaltung und Organisation | 10 | 3.-4. |
| C3: Aspekte historischer Erziehungswissenschaft | 10 | 5.-6. |
| D1:D2: Qualitative erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 10 | 5.-6. |
| II. Pflichtmodule Studienrichtungen (45 LP) | ||
| G1: Einführung in die Sozialpädagogik | 5 | 1. |
| H1: Einführung in die Erwachsenenbildung | 10 | 1.-2. |
| G2: Sozialpädagogische Probleme und Perspektiven | 10 | 2.-3. |
| G3: Organisation und Intervention in sozialpädagogischen Feldern | 10 | 4.-5. |
| G4: Selbstbildung und Fallverstehen in der sozialen Arbeit | 5 | 6. |
| H2: Professionelle Handlungskompetenz in der Erwachsenenbildung/ Weiterbildung | 5 | 6. |
| III. Wahlmodule Studienrichtungen (10 LP) | ||
| I1:Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung |
10 |
1.-2. |
| I2: Einführung in die Körperbehindertenpädagogik |
10 |
1.-2. |
| I3: Einführung in die Lernbehindertenpädagogik |
10 |
1.-2. |
| I4a:Interdisziplinäre Grundlagen der Sprachfähigkeit | 5 | 1. |
| I4b: Kompetenzen im Bereich Sprechen |
5 |
2. |
| I5: Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen |
10 |
1.-2. |
| IV. Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ): Wahl von zwei ASQ-Modulen (10 LP) | ||
| J1: ASQ I |
5 | 1. |
| J2: ASQ II | 5 | 1. |
| V. Allgemeine Pflichtmodule Teil 2 (20 LP) | ||
| K: Praktikum | 20 | 4.-5. |
| L: Bachelorarbeit |
10 | 6. |
Der Zwei-Fach-Bachelor in Erziehungswissenschaft ist ähnlich aufgebaut und bietet sowohl einen Schwerpunkt im Bereich der Sozialpädagogik sowie intensive Einblicke in erziehungswissenschaftliche Theorie- und Forschungsaspekte.
Rechtliche und organisatorische Problemstellungen pädagogischen Handelns sowie erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden sind in grundlegender Form ebenso Studienanteile wie das Praktikum und Fragen erwachsenenpädagogischer Handlungskompetenz. Die Studierenden können sich am Ende des Studiums entscheiden, in welchem der beiden Studienfächer sie ihre Bachelorarbeit anfertigen.
| Modultitel | LP | Semester |
|---|---|---|
| I. Allgemeine Pflichtmodule Teil 1 (40 LP) | ||
| A: Einführung in das erziehungswissenschaftliche Studium | 5 | 1. |
| B: Einführung in das wissenschaftliche Denken und Arbeiten (FSQ) | 5 | 2. |
| C1: Gesell. polit. und kult. Bed. von Erziehung, Bildung von Sozialisation | 10 | 2.-3. |
| C2: Aspekte historisch-systematischer Erziehungswissenschaft | 10 | 4.-5. |
| D: Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden | 5 | 5. |
| E: Recht, Verwaltung und Organisation | 5 | 3. |
| II. Pflichtmodule Studienrichtungen (25 LP) | ||
| G1: Einführung in die Sozialpädagogik | 5 | 1. |
| G2: Sozialpädagogische Probleme und Perspektiven | 10 | 2.-3. |
| G4: Selbstbildung und Fallverstehen in der sozialen Arbeit | 5 | 4. |
| H2: Professionelle Handlungskompetenz in der Erwachsenenbildung/ Weiterbildung | 5 | 6. |
| III. Wahlmodule, falls die Bachelor-Arbeit im anderen Fach geschrieben wird (10 LP) | ||
| I1:Einführung in die Pädagogik und Soziale Arbeit bei Menschen mit geistiger Behinderung |
5 |
6. |
| I2: Einführung in die Körperbehindertenpädagogik |
5 |
6. |
| I3: Einführung in die Lernbehindertenpädagogik |
5 |
6. |
| I4b: Kompetenzen im Bereich Sprechen |
5 |
6. |
| I5: Einführung in die Pädagogik bei Gefühls- und Verhaltensstörungen |
5 |
6. |
| G3: Organisation und Intervention in sozialpädagogischen Feldern | 5 |
6. |
| H1: Einführung in die Erwachsenenbildung | 5 | 6. |
| IV. Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ): Wahl von einem ASQ-Modul (5 LP) | ||
| J: ASQ | 5 | 1. |
| V. Allgemeine Pflichtmodule Teil 2 (10 LP) | ||
| K: Praktikum | 10 | 4.-5. |
| L: Bachelorarbeit (kann auch im anderen Fach geschrieben werden) | 10 | 6. |
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu Einzelheiten des Studieninhalts und -ablaufs sowie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen direkt an die Fachstudienberatung des Institutes.
Institut für Pädagogik
Franckeplatz 1 (Franckesche Stiftungen) Haus 3
Raum 8
06110 Halle (Saale)
Telefon: (0345) 5523819
Telefax: (0345) 5527236
petra.bardo@paedagogik.uni-halle.de
Sprechzeiten:
Mo, Mi 13:00-15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Postanschrift:
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Pädagogik
06099 Halle (Saale)
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Studienbotschafter, d.h. Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beraten Studieninteressierte, Bewerber, Eltern und Lehrer zu allen Fragen rund um das Studium an der Uni Halle sowie zum Leben in der Händelstadt Halle (Saale). Wir sind erreichbar Montag bis Freitag von 17 bis 20 Uhr unter Telefon: 0345 / 55 - 215 50 oder 0345 / 55 - 215 51 bzw. per Mail: studyphone@uni-halle.de Das StudyPhone ist ein Service im Rahmen der Kampagne "ich will wissen!" - siehe auch www.ich-will-wissen.de |
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