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Jobben im Studium - Wieviel darf es sein?

Wo finde ich die Jobs? Wie viel und wie oft darf ich eigentlich arbeiten als Student? Es gibt klare Richtlinien.

Einen Studentenjob zu finden, ist meistens das geringste Problem: Schwarze Bretter an der Uni, Hiwi-Jobs am Institut oder in der Bibliothek, studentische Jobbörsen des Arbeitsamtes, Internet oder einfach im Stellenmarkt in der Zeitung. Der Studentenstatus eines Mitarbeiters hat für die Arbeitgeber bei der Abrechnung viele Vorteile - im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern können sie sich Abgaben wie Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung in diesen Fällen sparen.

In der Regel kennen sich die Lohnbuchhaltungen der Unternehmen aus, wie die Abrechnung zu erfolgen hat und in welchem Rahmen Studenten jobben dürfen. Für alle, die selbst Bescheid wissen wollen, hat studieren.de die wichtigsten Eckdaten zum studentischen Arbeiten zusammengestellt.

Studium muss weiterhin im Vordergrund stehen

Für das studentische Jobben ist wichtig, dass das Studium hauptberuflich ausgeübt wird. Das heißt die günstigen Konditionen für Studenten können nicht genutzt werden, nur weil man immatrikuliert ist. Unabhängig vom Einkommen dürfen während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Eine andere Variante wäre die Arbeitszeit im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung auf nicht mehr als 50 Arbeitstage im Jahr zu verteilen. Dann dürfen es auch ausnahmsweise einmal mehr Stunden pro Woche werden.

In der vorlesungsfreien Zeit ist ein Arbeiten ohne Einschränkungen möglich. Sobald die Geringfügigkeitsgrenze (400 Euro, Mini-Job) überschritten wird, fällt allerdings Rentenversicherung an, da auch Studenten sozialversicherungspflichtig sind. In der Krankenversicherung werden Studenten allerdings gesondert behandelt. Im Zweifelsfall sind es auch die Krankenkassen, an die man sich bei Fragen wenden kann.

Wieviel dürfen Studenten dazu verdienen?

Wer nun alle diese Regelungen verinnerlicht hat, sollte noch eine weitere Einschränkung im Kopf haben, vor allem wenn noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Einkommensgrenze für Kindergeld-Berechtigte liegt bei einem Betrag von 7680 € im Jahr. Wer hier überbietet, muss auf den Zuschuss vom Staat verzichten, und das kann ärgerlich sein, wenn es sich bei dem zusätzlich Verdienten nur um ein paar Euros handelt.

Für BAföG-Empfänger liegt die Grenze bei 4.206,62 € im Bewilligungszeitraum. Umgelegt auf 12 Monate kann also monatlich bis zu 350,55 € brutto dazu verdient werden. In diesem Rahmen hat der Job keine Auswirkungen auf die BAföG-Förderung.

Ulrike Hartmann
hartmann@no-spamstudieren.de

 

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